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Experten-Antwort

EM-Rente

von Bernd 100004.01.2017 | 12:35
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6 Antworten

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Hallo , seit einiger Zeit beziehe ich volle EM-Rente. Meine Lebenspartnerin hat ein kleines Geschäft und sie kann nicht so gut Deutsch lesen und ich helfe bei Sachen wie: Formular ausfüllen E-Mail schreiben Brief lesen Sachen wie: Telefonrechnung Einnahmen aufschreiben kann sie selbst machen bzw. zuordnen. Steuerliche Sachen macht der Steuerberater. Ich habe mir die Zeiten aufgeschrieben und es sind durchschnittlich ca. 30 Minuten in der Woche. Es ist nicht so , aber ich schreibe einfach mal zur Sicherheit eine Stunde in der Woche. Es gibt hier auch keine Zeiten die eingehalten werden müssen. Ich mache es , wenn ich kann. Ihre Wohnung liegt direkt beim Geschäft. Da ich mich sowieso oft dort aufhalte , liegt es ja nahe , daß ich helfe , wenn ich da bin und wenn ich kann. Ich fahre nicht extra dorthin um etwas zu machen. Das wäre für mich auch auf Komando nicht möglich und ist auch nicht nötig. Ich bekomme dafür auch nichts und erhalte von meiner Partnerin auch keine Zuwendungen. Muss ich das melden Ich hätte auch kein Problem dies zu melden , möchte aber nicht unnötig etwas melden Vielen Dank und viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd 1000,

das müssen Sie nicht mitteilen, sondern nur dass Sie eine Beschäftigung aufgenommen haben.

Das unterliegt Ihren Mitteilungspflichten. Bei einer evtl. Weitergewährung wird individuell geprüft in wie weit die Stundenzahl eine Rolle spielt.

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5 Antworten

=//=am 04.01.2017 | 12:52
Diese Tätigkeiten brauchen Sie der DRV NICHT zu melden, zumal Sie auch kein Einkommen daraus erzielen. Es handelt sich dabei ja um eine ganz normale persönliche "Hilfe".
Bernd 1000am 04.01.2017 | 13:44
Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Entschuldigung , daß ich noch einmal so "doof" nachfrage. Ich habe auch festgestellt , daß ich in meinem Text gar keine konkrete Frage gestellt habe. Noch einmal die Frage an den Experten um es wirklich richtig beurteile: Ist es also so , daß ich diesen konkreten Fall nicht melden muß ? Weitere Beschäftigungen liegen für mich sowieso in weiter Ferne !
=//=am 04.01.2017 | 16:20
Zitat von Bernd 1000 anzeigenausblenden
Ich sehe das nicht so wie der Experte, dass Sie die "Aufnahme einer Beschäftigung" melden müssen. Es gibt tausende Rentner/innen, die ihrer/ihrem Lebenspartner/in bei deren tgl. Arbeit "helfen". Das ist für mich kein Beschäftigungsverhältnis, das gemeldet werden muss. Etwas Anderes wäre es, wenn Sie täglich mehrere Stunden für Ihre Lebenspartnerin im Büro arbeiten würden, und zwar zumindest als Minijob angemeldet (wäre sonst Schwarzarbeit). :-)
W*lfgangam 04.01.2017 | 21:34
Hallo Bernd 1000, In Ihrem Fall dürfte es sich um einen 'familienhafte Mithilfe', aber nicht um ein Beschäftigungsverhältnis handeln. Wenn Sie es auf die Spitze trieben wollen, füllen Sie die Anlage hier aus (Seiten 12 - 14) und lassen das von Ihrer Krankenkasse feststellen: https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15632/Datei/233/… Schicken Sie das aber erst zum 1. April ab ...obligatorisch mit Kopie an den hiesigen Experten :-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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