Hallo User Lutz,
Sie haben angegeben, dass derzeit ein Widerspruchsverfahren anhängig ist und Ihnen wurde mündlich mitgeteilt, dass die Rente genehmigt ist. In Ihrem Fall hat der Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung entschieden, dass Erwerbsminderung vorliegt. Der Jurist muss nun entscheiden, ob es die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente wird und ob die Rente Ihnen als Dauerrente (bis zur Regelaltersgrenze) oder erst einmal befristet für eine Dauer von max. 3 Jahren bewilligt wird.
Da Sie sich im Widerspruchsverfahren befinden kann es sein, dass noch Formalitäten im Rahmen der Bewilligung einzuhalten sind, die im Geschäftsablauf Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers zu beachten sind.
Warten Sie auf die Mitteilung des VdK, wenn der Bescheid dort eingegangen ist.