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Experten-Antwort

EM Rente

von Lutz17.05.2019 | 07:46
186 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Einen schönen guten Morgen in's Forum. Natürlich habe ich eine Frage und die Hoffnung,dass hier jemand eine Antwort weiss. Bei mir läuft mit dem VDK ein Widerspruch zu einer abgelehnten EM Rente. Vor 4 Wochen bekam ich Formulare zur Hinzuverdienstgrenze etc.die mein alter Arbeitgeber ausfüllen musste und auch ich bezüglich Krankengeld und Arbeitslosengeld.Auf meine telef.Nachfrage bei der DRV sagte man mir ,wenn man diese Formulare bekommt,ist die Rente genehmigt ,es geht um die Berechnung.Gestern habe ich telef.nochmal eine Sachstandsabfrage gemacht.Da sagte man mir die Akte liegt jetzt beim Juristen zur Entscheidung.Und das Wort zur Entscheidung verstehe ich nicht.Entscheidet jetzt noch der Jurist,ob die Rente genehmigt wird oder nicht? Da der Herr sehr genervt war, habe ich es nicht gewagt ,dies nachzufragen. Weiss hier jemand Rat? Vielleicht sogar ein Experte? An alle einen schönen Tag,! Viele Grüsse Lutz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Lutz,

Sie haben angegeben, dass derzeit ein Widerspruchsverfahren anhängig ist und Ihnen wurde mündlich mitgeteilt, dass die Rente genehmigt ist. In Ihrem Fall hat der Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung entschieden, dass Erwerbsminderung vorliegt. Der Jurist muss nun entscheiden, ob es die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente wird und ob die Rente Ihnen als Dauerrente (bis zur Regelaltersgrenze) oder erst einmal befristet für eine Dauer von max. 3 Jahren bewilligt wird.

Da Sie sich im Widerspruchsverfahren befinden kann es sein, dass noch Formalitäten im Rahmen der Bewilligung einzuhalten sind, die im Geschäftsablauf Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers zu beachten sind.

Warten Sie auf die Mitteilung des VdK, wenn der Bescheid dort eingegangen ist.

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7 Antworten

Galgenhumoram 17.05.2019 | 07:50
bei den DRVn ist meistens/häufig der "Jurist" derjenige, der den Bescheid veranlasst, nachdem die Sachbearbeitung alles vorbereitet hat: Schliesslich muss ja irgendwer die Unterschrift leisten und das macht bei EM-Rente in der Regel einer der Juristen. Wenn der den Griffel geschwungen hat, sollte das Ergebnis bald bei Ihnen eintreffen.
Lutz van der H.am 17.05.2019 | 07:59
Was für ein Rat möchten Sie? Normalerweise entscheiden die Fachärzte von der DRV, wenn eindeutig die medizinischen Vorraussetzungen für eine EMR gegeben sind. In Ihrem Fall scheint das nicht so zu sein. Deshalb prüft der Jurist genauestrns bei einer Ablehnung, wie die Chancen stehen, wenn es vor dem SG landet.
Juroram 17.05.2019 | 09:58
Zitat von Lutz van der H. anzeigenausblenden
Einen schönen guten Morgen in's Forum. Natürlich habe ich eine Frage und die Hoffnung,dass hier jemand eine Antwort weiss. Bei mir läuft mit dem VDK ein Widerspruch zu einer abgelehnten EM Rente. Vor 4 Wochen bekam ich Formulare zur Hinzuverdienstgrenze etc.die mein alter Arbeitgeber ausfüllen musste und auch ich bezüglich Krankengeld und Arbeitslosengeld.Auf meine telef.Nachfrage bei der DRV sagte man mir ,wenn man diese Formulare bekommt,ist die Rente genehmigt ,es geht um die Berechnung.Gestern habe ich telef.nochmal eine Sachstandsabfrage gemacht.Da sagte man mir die Akte liegt jetzt beim Juristen zur Entscheidung.Und das Wort zur Entscheidung verstehe ich nicht.Entscheidet jetzt noch der Jurist,ob die Rente genehmigt wird oder nicht? Da der Herr sehr genervt war, habe ich es nicht gewagt ,dies nachzufragen. Weiss hier jemand Rat? Vielleicht sogar ein Experte? An alle einen schönen Tag,! Viele Grüsse Lutz
Was für ein Rat möchten Sie? Normalerweise entscheiden die Fachärzte von der DRV, wenn eindeutig die medizinischen Vorraussetzungen für eine EMR gegeben sind. In Ihrem Fall scheint das nicht so zu sein. Deshalb prüft der Jurist genauestrns bei einer Ablehnung, wie die Chancen stehen, wenn es vor dem SG landet.
Das ist Usus, abschließend schaut immer ein Jurist drauf.
antwortam 17.05.2019 | 10:00
@ Lutz van der H. Der Jurist muss immer seinen Willi drunter geben, egal ob eindeutig oder nicht.
Lutzam 17.05.2019 | 10:51
Vielleicht kann mir einer der Experten eine Auskunft dazu geben ? Man hätte mir vor 4 Wochen telef.gesagt,wenn diese Formulare Hinzuverdienst etc versendet werden,ist die Rente genehmigt. Ich bin jetzt völlig durcheinander ,weil hier jemand antwortet,wird vom Jurist genau geprüft bezüglich SG. Grüsse Lutz
Lutz2am 17.05.2019 | 12:46
Kaiseram 17.05.2019 | 12:47
Zitat von Lutz anzeigenausblenden
Einen schönen guten Morgen in's Forum. Natürlich habe ich eine Frage und die Hoffnung,dass hier jemand eine Antwort weiss. Bei mir läuft mit dem VDK ein Widerspruch zu einer abgelehnten EM Rente. Vor 4 Wochen bekam ich Formulare zur Hinzuverdienstgrenze etc.die mein alter Arbeitgeber ausfüllen musste und auch ich bezüglich Krankengeld und Arbeitslosengeld.Auf meine telef.Nachfrage bei der DRV sagte man mir ,wenn man diese Formulare bekommt,ist die Rente genehmigt ,es geht um die Berechnung.Gestern habe ich telef.nochmal eine Sachstandsabfrage gemacht.Da sagte man mir die Akte liegt jetzt beim Juristen zur Entscheidung.Und das Wort zur Entscheidung verstehe ich nicht.Entscheidet jetzt noch der Jurist,ob die Rente genehmigt wird oder nicht? Da der Herr sehr genervt war, habe ich es nicht gewagt ,dies nachzufragen. Weiss hier jemand Rat? Vielleicht sogar ein Experte? An alle einen schönen Tag,! Viele Grüsse Lutz
Vielleicht kann mir einer der Experten eine Auskunft dazu geben ? Man hätte mir vor 4 Wochen telef.gesagt,wenn diese Formulare Hinzuverdienst etc versendet werden,ist die Rente genehmigt. Ich bin jetzt völlig durcheinander ,weil hier jemand antwortet,wird vom Jurist genau geprüft bezüglich SG. Grüsse Lutz
Was man Dir "gesagt" hat ist uninteressant. Entscheidend ist nur der Bescheid!
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