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Experten-Antwort

EM Rente ab 01.09.2017

von A.F.20.07.2017 | 09:26
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8 Antworten

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Hallo liebe Forenmitglieder, ab dem 01.09.2017,erhalte ich eine volle EM Rente. Zur Zeit bekomme ich Nahtlosigkeits Arbeitslosengeld. Bei der Arbeitsagentur teilte man mir mit, dass das Arbeitslosengeld ab sofort nicht mehr bezahlt wird und ich für den Monat Juli auch schon kein Geld mehr bekomme. Da die Rente erst Ende September überwiesen wird, stehe ich vor einem großen finanziellen Problem. Hat jemand Erfahrung mit dieser Thematik? Über Antworten würde ich mich freuen.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nach der Grundregel des § 101 Abs. 1 SGB VI nicht vor Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Nach der neuen Sonderregelung des § 101 Abs. 1a SGB VI werden befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, auf die Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet, wenn z. B. die Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Träger der Rentenversicherung zur Folge hat, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt.

Bei dieser Fallgestaltung werden die Renten von dem Tag an geleistet, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet.

Sie sollten sich somit umgehend an Ihren Rentenversicherungsträger wenden und prüfen lassen, ob Sie die o.a. Voraussetzungen erfüllen.

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7 Antworten

F.A.am 20.07.2017 | 10:35
...das nennt man pp= (persönliches Pech). Dann müssen Sie die Zeit irgendwie durchstehen. Vielleicht das Girokonto überziehen, Kredit aufnehmen, vom Tagesgeldkonto ein paar tausend Euro auf Ihr Girokonto transferieren, Bekannte anpumpen, ect. Sie werden sehen, es wird sich bestimmt eine Lösung finden. Nur Mut! :-)
Luxam 20.07.2017 | 10:54
Hallo A.F. ist der 01.09.2017 tatsächlich der Rentenbeginn, oder der Beginn der laufenden Zahlung? Falls der Rentenbeginn in der Vergangenheit liegt und nur die laufende Zahlung am 1.9. beginnt, wurde für den zurückliegenden Zeitraum eine Nachzahlung einbehalten. Auf diese Nachzahlung macht die Agentur für Arbeit bei der DRV einen Erstattungsanspruch gelten. Anschließend bekommen Sie den Restbetrag nachgezahlt. Ist dagegen der Rentenbeginn - auf Grund einer Befristung - der 1.9, sollten Sie der DRV umgehend mitteilen, mit welchem Datum das Arbeitslosengeld eingestellt wurde. Die DRV muss die Erwerbsminderungsrente dann ab dem Folgetag der Einstellung des Arbeitslosengeldes zahlen.
A.F.am 20.07.2017 | 13:21
Danke für die Antworten Hallo F.A. da haben Sie Recht, p.P. , da bleibt wohl nur der Gang zum Jobcenter??? Lux, mein Rentenbeginn ist rückwirkend zum 01.06.2016 und der Zahlungsbeginn am 01.09.2017. Die Rente ist befristet bis 31.12.2018.
=//=am 20.07.2017 | 12:49
Ergänzung zur Antwort von @Lux: Bei einer befristeten vollen EM-Rente MUSS es sich aber um eine rein medizinische Rente handeln (LV unter 3 Stunden), damit ggfls. die Rente nicht erst mit Beginn des 7. KM gezahlt wird, sondern mit Folgetag des Wegfalls des ALG I. Dies steht ggfls. im Rentenbescheid auf der 2. Seite ganz oben. Bei einer sog. Arbeitsmarktrente (LV 3 - unter 6 Stunden) ist der Rentenbeginn mit dem 7. KM richtig.
A.F.am 20.07.2017 | 13:47
Experte/in, vielen Dank, das werde ich umgehend machen.
egal (der Erste)am 20.07.2017 | 15:43
Zitat von A.F. anzeigen
Das brauchen Sie nicht, da dieser Sachverhalt auf Sie gar nicht zutrifft. Wie Sie kurz vorher selbst geschrieben haben, beginnt Ihre Rente ja schon am 01.06.2016 und somit weit vor Einstellung der Zahlung des Arbeitslosengeldes. Sie sollten vielmehr bei der Agentur für Arbeit (und gegebenenfalls bei der Krankenkasse, falls diese nach dem 01.06.2016 noch Krankengeld gezahlt haben) darauf "drängen", dass diese schnellstmöglich ihren Erstattungsanspruch beziffern. Sobald diese Bezifferungen vollständig bei Ihrem RV-Träger vorliegen, wird dieser umgehend die Nachzahlung abrechnen. Für Sie selbst bleibt hierbei mindestens der Anteil ab Einstellung der Arbeitslosengeldzahlung bis 31.08.2017 übrig.
A.F.am 20.07.2017 | 22:11
Hallo egal, genau das, was Sie schreiben, hat mir die Sachbearbeiterin, sehr genervt erklärt. Vielen Dank für Ihre Ausführungen, die sind sehr verständlich geschrieben. Dann hoffe ich, das die Krankenkasse schnell reagiert, denn bis zum 02.05.2017 habe ich Krankengeld bezogen und danach das Arbeitslosengeld. Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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