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Experten-Antwort

EM Rente abgelehnt

von Marina21.08.2017 | 00:10
873 Ansichten
4 Antworten

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Was passiert ,wenn nach Aussteuerung der KK die EM Rente beantragt aber abgelehnt wird,ich aber nicht in der Lage bin zu arbeiten.Bekomme ich, wenn ich Widerspruch einlege bis zur endgültigen Entscheidung dann Ünterstützung ALG 1 ? Bin Jahrgang 55 und habe immer Vollzeit gearbeitet. Danke in Voraus für die freundliche Hilfe im Forum Marina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marina,

die Frage bezüglich eines möglichen Anspruchs auf Arbeitslosengeld sollte mit der zuständigen Agentur für Arbeit geklärt werden. Diese entscheidet auch über die Zahlung im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung.

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3 Antworten

Majaam 21.08.2017 | 08:15
Hallo marina. Bei mir war es so. Nahtlosigkeitsregelung wurde zwar abgelehnt. Agentur f arbeit hat 1 jahl alg 1 gezahlt...könnte sein dass du länger anspruch hast.ich hatte auch widerspruch gg die Ablehnung eingelegt. Entscheidung steht aber immer noch aus. Aber formular f. Den arbeitgeber wegen hinzuverdienst habe ich vor kurzem bekommen Ich wünsch dir alles gute.
Fortitude oneam 21.08.2017 | 09:05
Hallo Marina, ja, ALG1 steht Ihnen zu (Nahtlosigkeitsregelung). Wichtig ist aber das Sie den EMR Antrag gestellt haben. Möchte die AfA sehen. War zumindest bei mir so. Sie erhalten dann ALG 1 bis das EMR Verfahren abgeschlossen ist. Haben Sie schon mal an die AR für Schwerbehinderte gedacht? Sie sind 62 Jahre und könnten mit 65 Jahren und 9 Monaten in die Regelaltersrente gehen. Mit einem GDB 50, 2 Jahre früher ohne Abschläge oder mit Abschläge 10,8% dann noch mal 3 Jahre früher. Da Sie ja immer gearbeitet haben, sind die 35 Jahre Versicherungszeiten/Wartezeit erfüllt. P.S. Wie Maja bereits geschrieben hat - lassen Sie sich nichts gefallen und kämpfen Sie für Ihr Recht - Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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