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Zur Experten-Antwort springenHallo timo,
im Einzelfall kann es auch dazu kommen, dass eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, ohne das vorher eine Begutachtung durchgeführt wird. Das kann z. B. der Fall sein, wenn bereits die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente nicht erfüllt sind oder die Sachlage hinsichtlich der gesundheitlichen Einschränkungen aufgrund der Aktenlage (z. B. durch Befundberichte, eigene Angaben des Versicherten) bereits so eindeutig ist, dass eine Entscheidung auch ohne eine weitere Begutachtung gerechtfertigt ist. Warum es bei Ihnen zu einer Ablehnung kam, kann ich natürlich von hier aus nicht beurteilen.
Unabhängig davon haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers einzulegen. In der Widerspruchsbegründung sollten Sie dann auch entsprechend auf die im Bescheid genannten Ablehnungsgründe eingehen und ggf. Ihre Auffassung unterstützende Unterlagen beifügen.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Es waren schon die Vordrucke der DRV, die der Arzt ausfüllen muss. Mein Beitrag bezog sich auch nicht nur auf die Verlängerung, sondern auch auf den Erstantrag. Da habe ich lediglich den Vordruck von meiner Hausärztin und von dem Neurologen eingereicht. Bei der Verlängerung war nur noch der Neurologe gefragt. Ich wollte damit eigentlich sagen bzw. fragen, ob der Themenstarter auch einen Vordruck/Gutachten seines Facharztes eingereicht hat. Es könnte ja sein, dass das der Hausarzt übernommen hat und ich denke schon, dass der Facharzt hier eine größere Rolle spielt.Bei meinem Antrag habe ich zwei Gutachten eingereicht, einmal von meiner Hausärztin und eines von meinem Neurologen.Wirklich ein Gutachten? Oder eine ausführliche Bescheinigung? Verlängerung der Rente wie bei Ihnen ist auch nochmal was anderes, da dann meist schon genügend "Basisbefunde" vorliegen und nur Änderunge abgefragt werden.
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