Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Sonnenblume 71,
wenn der Sozialmedizinische Dienst Sie nicht begutachten kann und ihm keine oder nicht ausreichende Befunde zur Entscheidung nach Aktenlage vorliegen, kann eine Rente natürlich nicht festgestellt werden.
Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb 1 Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch einlegen. Diesem sollten Sie ärztliche Unterlagen beifügen oder aber Ihre behandelnden Ärzte angeben, damit ggf. dort noch Befunde zur nochmaligen Vorlage beim SMD angefordert werden können. Allerdings müssen dies Unterlagen sein, die bei der Ablehnung noch nicht vorgelegen haben, denn diese wurden dann bereits in irgendeiner Form berücksichtigt. Den Widerspruch können Sie ggf. erstmal fristwahrend einlegen und ärztl. Unterlagen nachreichen.
Ob das Arbeitsamt die Zahlung wegen der Ablehnung jetzt einstellt, kann ich nicht sagen, bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen Stelle.
Nee. Begutachtung fand ja nicht statt, Sie Nase!Ja unterlagen vom noch arbeitsgeber und kk haben die da liegt es wohl an dem ärztlichen Gutachten Frage..mir wurde gesagt wenn die rente abgelehnt wird bekäme ich vom Arbeitsamt auch keine nahtlosigkeit und ich müsste mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen..ich bin aber körperlich und seelisch total kaputtBei einer Ablehnung sieht das der medizinische Dienst der Rentenversicherung wohl anders als Sie.
Nur weil Sie glauben, nicht mehr arbeiten zu können, müssen Mediziner noch lange nicht der Meinung sein (auch ohne persönliche Begutachtung). Wenn Sie meinen, dass die medizinische Meinung der Rentenversicherung falsch ist, legen Sie gut begründeten Widerspruch ein und warten die Entscheidung ab. Dieses Prozedere wird jede Woche tausendfach von Versicherten angeleiert. Sie sollten besser nachdenken, statt andere anzugreifen.Bei einer Ablehnung sieht das der medizinische Dienst der Rentenversicherung wohl anders als Sie.Nee. Begutachtung fand ja nicht statt, Sie Nase!
Fehleinschätzung: Lesen und verstehen ....wer was geschrieben hat....und dann erst schreiben.....Nur weil Sie glauben, nicht mehr arbeiten zu können, müssen Mediziner noch lange nicht der Meinung sein (auch ohne persönliche Begutachtung). Wenn Sie meinen, dass die medizinische Meinung der Rentenversicherung falsch ist, legen Sie gut begründeten Widerspruch ein und warten die Entscheidung ab. Dieses Prozedere wird jede Woche tausendfach von Versicherten angeleiert. Sie sollten besser nachdenken, statt andere anzugreifen.Nee. Begutachtung fand ja nicht statt, Sie Nase!Ja unterlagen vom noch arbeitsgeber und kk haben die da liegt es wohl an dem ärztlichen Gutachten Frage..mir wurde gesagt wenn die rente abgelehnt wird bekäme ich vom Arbeitsamt auch keine nahtlosigkeit und ich müsste mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen..ich bin aber körperlich und seelisch total kaputtBei einer Ablehnung sieht das der medizinische Dienst der Rentenversicherung wohl anders als Sie.
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