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Experten-Antwort

EM Rente abgeleht

von Nico06.07.2014 | 12:25
1931 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Meine befristete EM Rente läuft Ende des Jahres aus. Eine Verlänerung ist trotz Verschlimmerung abgelehnt worden. Ich könne wieder 6 Stunden arbeiten. Untersuchungsberichte über die Versclimmerung liegen der RV vor. Anfang des Jahres hatte ich eine Reha beantragt, welche aber mit der Begründung abgelehnt wurde, das auch in Zukunft keine Besserung bestehen würde. Also ein Widerspruch. Gegen die Ablehung hat der Anwalt Widerspruch eingelegt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben das getan, was man tun kann, nämlich Widerspruch einlegen.

Mehr kann man momentan nicht dazu sagen.

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14 Antworten

Nicoam 06.07.2014 | 12:46
Danke für die schnelle Antwort. Ich mußte vorher zum Gutachter, einem Psychiater, warum auch immer. Hat man ein Recht auf Akteneinsicht was der gute Mann geschrieben hat. Die Berufsgenossenschaft hat sogar die komplette LWS veränderung als Berufskrankheit anerkannt. Einen Gehstock habe ich schon, einen Rollator werde ich bekommen. Ich verstehe nur den Widerspruch nicht, lehen die Reha ab weil ich nicht mehr arbeiten kann, und nun kann ich wieder 6 Stunden? Wie stehen die Aussichten den Widerspruch durch zu bekommen, und ie lang dauert so etwwas?
Schadeam 06.07.2014 | 13:13
Wie Sie das mit der Akteneinsicht machen besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, der sollte das können. Wie lange sich ein Verfahren hinzieht, weiß keiner im Vorfeld
Nicoam 06.07.2014 | 13:27
Hallo zusammen, danke für die vielen Infos. Den Widerspruch haben wir erst am vergangenen Freitag eingelegt, wo auch die Ablehung kam. Ich denke das ich erst einmal abwarten muß.
Fuchsleam 06.07.2014 | 13:22
Jeder versierte Anwalt beantragt v o r Einlegung des Widerspruches erstmal Akteneinsicht oder legt formell erstmal den Widerspruch ein wegen der Fristwahrung und schiebt dann zeitnah !! eine Begründung des Widerspruches nach. Und zwar alleine deshalb um die ( medizinischen ) Gründe die zur Rentenablehnung führten zu erfahren und aufgrunddessen dann den Widerspruch medizinisch fachlich kompetent ( mit Hilfe des behandelnden Arztes natürlich ) begründen zu können. Nur dann kann ein Widerspruch auch erfolgreich sein und neue medizinische Ermittlungen seitens der RV nachsichziehen. Wenn keine NEUEN med. Erkenntnisse dargelegt werden die eine weitere Berentung begründen wird es schwer werden die EM-Rente verlängert zu bekommen. Also Akteneinsicht seitens des Anwaltes ist mal das erste was zu tun ist. Warum ihr Anwalt dies nicht schon längst beantragt hat bleibt sein Geheimnis was Sie dringend mit ihm gleich MORGEN besprechen sollten.
Fuchsleam 06.07.2014 | 13:25
" Die Berufsgenossenschaft hat sogar die komplette LWS veränderung als Berufskrankheit anerkannt. " Das ist übrigens für die Entscheidung der Rentenversicherung zur EM-Rente völlig irrelevant und speilt keinerlei Rolle da völlig andere Maßstäbe an die Anerkennung durch die BG und einer Berufskrankheit angelegt werden , als an die einer EM-Rente ! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Eine Berufskrankheit bedingt nicht zwangslaufig und/oder immer auch eine EM-Rente !!
Fuchsleam 06.07.2014 | 13:37
Dann denke ich , das ihr Anwalt zusammen mit der Widerspruchseinlegung auch bereits Akteneinsicht angefordert hat. Ansonsten macht ein Widerspruch ja mal gar keinen Sinn. Aber fragen Sie ihren Anwalt unbedingt gleich morgen direkt danach. Es gibt auch unter den Anwälten " Pfeiffen " ....
Fuchsleam 06.07.2014 | 13:44
Und grundsätzlich müssen vor allem jetzt SIE selbst aktiv werden und nicht die Sache einfach " laufen " lassen und nur auf den Anwalt vertrauen ! SIE müssen jetzt unbedingt sofort n e u e ärztliche Befundberichte ihrer Ärzte einholen die ihren Anspruch auf Rente untermauern. Damit müssen Sie ihren Anwalt dann permanent " füttern " der diese Berichte dann sofort an die RV weiterleitet. Viel ( also ärztliche Berichte von am beten nur Fachärzten ) macht in solchen Sachen auch viel... Jeder einzelne Bericht muss und wird dann vom med. Dienst der RV beachtet und geprüft werden müssen. Spreche aus Erfahrung und sage heute schon mal voraus, das man Sie dann im weiteren Widerspruchsverfahren begutachten wird um zu einer finalen Entscheidung zu kommen. Anders kann die RV ja keine neue Entscheidung treffen...Insofern sollten Sie und ihr Anwalt auch selbst auf eine neuerliche Begutachtung drängen !
Nicoam 06.07.2014 | 14:32
Hallo Fuchsle, ich kenne das mit den Gutachern von der BG her. Auch die Gutachten werde ich beilegen. Wie ich ja geschrieben habe, einerseits lehnt die RV eine Reha für mich ab, weil daurch keine Besserungen zu erwarten sind, und ich dem Arbeitsmakt daurch nicht zu verfügung stehen kann. Jatzt auf einmal kann ich 6 Stunden arbeiten. Alles neuen Befunde liegen ja vor, und sagen das gegenteil. Ich denke es geht nur ums Geld, nun muß ja das Arbeitsamt die ALG I zahlen. Viele haben ja auch Angst Widersprüche einzulegen.
Fuchsleam 06.07.2014 | 16:29
Habe dann im Widerspruchsverfahren zusammen mit meinem Anwalt die ganz grossen Geschütze aufgefahren und mit Kanonen und Dauerfeuer ( um mal im Kriegsjargon zu sprechen.. ) auf die RV geschossen. Ergebnis : unbefristete EM-Rente.
Fuchsleam 06.07.2014 | 16:26
Natürlich können und sollten Sie die BG Gutachten beilegen. Schaden kann es ja nicht.. " Anfang des Jahres " wurde die Reha abgelehnt - heute haben wir Mitte des Jahres. In ca. 6 Monaten kann sich nun schon gesundheitlich einiges ändern. In dem Fall aus Sicht der RV wohl verbessert haben. Damals hat die RV die Rehabsage so begründet, aktuell scheint man eben anderer Meinung zu sein und hält eine Rentenverlängerung nicht mehr für notwendig. Diese Argumentation seitens der RV ist schon grundsätzlich so möglich und nun auch nicht ganz und gar abwegig. Irgend welche ärztliche Unterlagen haben dies wohl so ergeben. Sehen Sie erstmal jetzt die ganze Akte ein und dann sind Sie schlauer welcher Arzt ihnen u.U. mit seinem Bericht / seiner Argumentation dieses Ei ins Nest gelegt hat... Hab selbst erlebt das sich mein Hausarzt in einem Befundbericht sagen wir mal etwas unglücklich über meinen aktuellen Gesundheitszustand ausgedrückt hat ( Thema Stabilisierung etc. ) , was die RV dann u.a. dazu bewogen hat auch mir die Rente erstmal zu verweigern.
Schorscham 06.07.2014 | 18:31
Und ich habe im Widerspruchsverfahren zusammen mit meinem Anwalt nur ganz sachlich argumentiert. Ergebnis: Unbefristete EM-Rente Seltsam, dass manche Leute so maßlos übertreiben müssen....
Nicoam 16.07.2014 | 08:05
Habe die Kopie des Gutachters bekommen. Nun mußte ich feststellen, das viele Sachen nicht stimmen, und, oder verdreht und nicht erwähnt wurden. Mit den selben Krankheiten wurde ich in Rente geschickt. Nun sind die Beschwerden mehr geworden, und man kann wieder arbeiten? Ich verstehe das alles nicht.
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