Hallo Maximilian,
Sie sind verpflichtet jeden Hinzuverdienst mitzuteilen, den Ihr Rentenversicherungsträger noch nicht kennt. Dies gilt selbst dann, wenn Sie in einer selbständigen Tätigkeit Verluste erwirtschaften. Nachlesen können Sie das auch in Ihrem Rentenbescheid.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung