Hallo malli,
ich kann hier nur noch einmal auf unsere Antwort vom 02.03.2015 auf Ihre inhaltlich gleiche Frage vom 28.02.2015 verweisen:
„Hallo malli,
Erwerbsminderungsrente (auch die auf Dauer) können und dürfen von den Rententrägern überprüft werden. Die Zeitintervalle und ob es tatsächlich jemals zu einer Überprüfung kommt sind unterschiedlich, hängen von den gesundheitlichen Problemen und anderen Rahmenbedingungen (z.B. Hinzuverdienst/Minijob) ab.
Wie hier schon erwähnt kann Ihnen niemand ein standardisiertes Überprüfungsintervall nennen.“
Soweit Sie konkretere Informationen für Ihren Einzelfall erhalten möchten, können Sie sich allenfalls mit Ihrer zuständigen Rentensachbearbeitung in Verbindung setzen.