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Experten-Antwort

EM Rente auf Zeit

von tamaris28.09.2014 | 10:02
1414 Ansichten
6 Antworten

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Ich hatte am 19.5.14 einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und der wird umgedeutet in EM-Rente auf Zeit, weil der MD mich für zu krank hält. Nun gibt es seit dem 01.07.14 das neue Rentenpaket, was die EM Rente verbessern soll. -Zurechnungszeit wird auf 2 Jahre erhöht -ob 4 Jahre vor EM- Rente Einkommenseinbußen gab (Günstigerprüfung) Falle ich nun jetzt noch in die Zeit vor dem 01.07.14 wegen Antragsstellungsdatum, was dann auch Rentenbeginn ist? Oder falle ich schon unter die neue Regelung, weil die EM-Rente auf Zeit noch die Wartezeit von 7 Monaten hat und die Rente erst nach den 7 Monaten beginnt? (Also in meinem Fall um den 19.12.14 herum)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo tamaris,

das den Rentenbeginn maßgeblich beeinflussende Datum des „Eintritts des Leistungsfalls“ wird anhand der medizinischen Unterlagen/Gutachten vom Sozialmedizinischen Dienst festgestellt - ebenso wie der Umstand, ob eine Rente auf Dauer oder eine Zeitrente mit entsprechend späterem Rentenbeginn zu gewähren ist. Mangels Kenntnis dieser Feststellungen ist es mir leider nicht möglich, Ihre Frage abschließend zu beantworten. Ich kann Ihnen insoweit nur empfehlen, sich mit Ihrer Frage direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

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5 Antworten

edam 28.09.2014 | 10:56
Das würde mich auch gerne interessieren
BWam 28.09.2014 | 12:25
"In den Genuss der gesetzlichen Neuregelungen kommen jedoch nur Versicherte, die ab dem 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente gehen. Bereits bestehende Rentner werden nicht berücksichtigt." Man ist schon "bestehender Rentner" wenn das Datum der Erwerbsminderung vor dem 1.7. liegt. egal wann die erste Zahlung erfolgt. (Unterschied der ersten Rentenzahlung EM auf Zeit und Rente auf Dauer)
ellaam 28.09.2014 | 16:26
Also ich habe die Info, dass bei Erwerbsminderungsrenten, die nur befristet bewilligt werden, die Rente frühestens mit Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt des Leistungsfalls beginnt. D.h in Ihrem Fall, der Leistungsfall ist der 19.05.14 und der Rentenbeginn dann 7 Monate später also 19.12.14
zeldaam 28.09.2014 | 18:05
Zitat von ella anzeigen
Diese Info ist richtig. Allerdings fallen Leistungsfall (Tag des Eintritts der Erwerbsminderung ) und das Antragsdatum nur selten auf den gleichen Tag. Eher ist das ein Tag mit einem Akutereignis (z.B. Unfall, Schlaganfall, Beginn der Arbeitsunfähigkeit) Hallo "tamaris", seit wann genau hält Sie die DRV für auf Zeit erwerbsgemindert ? Erst mit diesem Datum und dem Tag der Antragstellung (hier 19.05.2014) kann der Rentenbeginn und damit die Anwendung "alten" oder "neuen" Rechts bestimmt werden. MfG zelda
tamarisam 29.09.2014 | 00:10
Also Antrag auf Teilhabe war der 19.05.14. MD untersuchte am 07.07.14 und Bescheid über Ablehnung der Teilhabe war am 11.07.14. Am 18.07.14. kam der Brief das bei mir EM Rente auf Zeit festgestellt wurde und mein Antrag zur Teilhabe am 19.05.14 als Rentenantrag gilt. Also irritiert das alles schon viel. Nach welchem Datum wird sich da dann in etwa gerichtet??
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