Hallo tamaris,
das den Rentenbeginn maßgeblich beeinflussende Datum des „Eintritts des Leistungsfalls“ wird anhand der medizinischen Unterlagen/Gutachten vom Sozialmedizinischen Dienst festgestellt - ebenso wie der Umstand, ob eine Rente auf Dauer oder eine Zeitrente mit entsprechend späterem Rentenbeginn zu gewähren ist. Mangels Kenntnis dieser Feststellungen ist es mir leider nicht möglich, Ihre Frage abschließend zu beantworten. Ich kann Ihnen insoweit nur empfehlen, sich mit Ihrer Frage direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.