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Experten-Antwort

EM Rente auf Zeit Rahaantrag zurücknehmen ?

von steve22.05.2015 | 09:08
1248 Ansichten
8 Antworten

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Hallo lliebes Forum ich bin EM Rentner auf Zeit und habe aufgrund anraten eines Arztes einen Rehaantrag gestellt der lt. Telefon auch Positiv entschieden worden ist kann ich diesen wieder aufgrund befürchtung von einem Verlust der Rente wieder zurücknehmen ? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Selbstverständlich können Sie den Reha-Antrag wieder zurückziehen. Geben Sie einfach an, daß Sie aus persönlichen Gründen auf eine Reha-Maßnahme verzichten.

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7 Antworten

steveam 22.05.2015 | 09:50
Hallo vielen Dank für Ihre Antwort der verlinkte Thread ist nicht vergleichbar da es sich dort nicht um einen EM Bezieher handelt. Ich möchte Ihnen meine Gründe nennen nach Erfahrungen mit schlechten Gutachtern und Sozialgericht etc etc befürchte ich das es zu meinem Nachteil ist und der ganze Kampf anschliessend wieder von vorne losgeht.
Andr*asam 22.05.2015 | 09:42
Wenn sie den Antrag aus eigenem Antrieb gestellt haben, dann können sie ihn auch wieder zurücknehmen. Allerdings sollten sie dafür eher "persönliche Gründe" anführen und nicht die Befürchtung den Rentenanspruch zu verlieren. Die Frage wurde ähnlich schon gestellt, auch mit Expertenantwort: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Ganz nachvollziehen kann ich die Frage trotzdem nicht. Ich wäre froh über jede Maßnahme, die meinen Gesundheitszustand verbessert ... dass sie hinterher wieder erwerbsfähig sind, steht doch gar nicht fest, sonst hätte man sie doch schon längst zur Reha geschickt.
=//=am 22.05.2015 | 09:59
Weshalb um Himmels Willen haben Sie denn den Reha-Antrag gestellt, wenn Sie solche Befürchtungen haben? Verstehe ich nicht. Das hat doch auch gar nichts mit Gutachtern und Sozialgericht zu tun. Wie bereits erwähnt wurde, ist es gar nicht gesagt, dass nach der Reha die Rente wegfällt. Es ist ja sowieso eine Zeitrente und spätestens beim Antrag auf Weitergewährung wird geprüft, ob durch eine med. Reha die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werdrn kann.
Kai-Uweam 22.05.2015 | 10:01
Verstehe ich das richtig....? Sie stellen einen Rehaantrag, damit es Ihnen wieder besser geht, gleichzeitig befürchten Sie, dass Ihnen die Rente entzogen wird, die Sie nur bekommen, weil es Ihnen schlecht geht... Klingt nach dem natürlichen Lauf der Dinge. Sofern sich nachher herausstellt, dass die Reha nichts gebracht hat, werden Sie voraussichtlich die Rente weiterhin bekommen. No Panic.
steveam 22.05.2015 | 10:12
Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten trotzdem wäre ich dankbar wenn man mir die eigentliche Frage beantworten würde.
???am 22.05.2015 | 10:22
Wie Andr*as bereits geschrieben hat: "Wenn sie den Antrag aus eigenem Antrieb gestellt haben, dann können sie ihn auch wieder zurücknehmen. Allerdings sollten sie dafür eher "persönliche Gründe" anführen und nicht die Befürchtung den Rentenanspruch zu verlieren." Mit eigenem Antrieb meint er nicht die Empfehlung Ihres Arztes, sondern dass Sie nicht von einem Amt dazu aufgefordert wurden. Aber das ist bei Ihnen als (derzeitiger) Rentenbezieher wohl eher nicht der Fall.
steveam 26.05.2015 | 12:55
Vielen Dank kurz und Knapp alles gesagt !
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