Hallo Frau Reisinger, gehen Sie davon aus, dass es sich nicht um Schikane handelt, sondern um eine medizinische Entscheidung. Diese Entscheidung muss von der Verwaltung rechtl. Korrekt umgesetzt werden, auch wenn sich deren Sinn manchmal nicht jedem erschließt (zeitnahe Altersgrenzen zum Erhalt einer Altersrente). Sofern Sie eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB. von min. 50 haben, sollten Sie nach dem Ende der Zeitrente den Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen prüfen lassen.