Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo motou,
gerade für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente sind bei einem Verzug ins Ausland verschiedene Dinge zu beachten.
Zum Einen hängt der weitere Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente davon ab, in welches Land Sie verziehen und ob mit diesem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Zum Anderen ist von Bedeutung, ob der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente ausschließlich auf dem Gesundheitszustand beruht oder ggf. auch die Arbeitsmarktlage berücksichtigt wurde.
Für eine einzelfallbezogene Auskunft empfehle ich Ihnen, sich schriftlich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
Unabhängig davon sind Sie natürlich verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger die Verlegung Ihres Aufenthalts ins Ausland sowie die dann gültige Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
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