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Experten-Antwort

Em-Rente beantragen- Bearbeitungszeit?

von Maike Winter23.08.2010 | 14:43
2295 Ansichten
4 Antworten

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Wie lange dauert es von EM-Rentenantrag bis Bescheid? Danke für die Antworten. Die Erwerbsminderungs- bzw. Unfähigkeitsrente wird beantragt. Wie lange dauert die Bearbeitung bis zum Bescheid? Von wem und in welcher Höhe erhalte ich in der Zwischenzeit dann Geld?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.08.2010 | 13:32

In der Regel hängt die Verfahrensdauer eines Erwerbsminderungsrentenantrages bis zur Bescheiderteilung von der Frage ab, wie schnell kann der Rentenversicherungsträger den medizinischen Sachverhalt abklären. Hierfür ist es u.a. erforderlich, dass Sie beim Rentenantrag alle Diagnosen und die behandelnden Ärzte benennen. Der Rentenversicherungsträger klärt bei den Ärzten den medizinischen Sachverhalt ab. Hier kann es aber auch schon zu nicht unerheblichen Verzögerungen kommen, falls diese nicht in angemessener Zeit auf unsere Anfragen reagieren.

Sollten die Unterlagen vorliegen, kann es aber vorkommen, dass der Rentenversicherungsträger es trotzdem noch für erforderlich hält noch weitere Stellungnahmen einzuholen. Auch hier hängt es wieder davon ab, ob und wie schnell der Gutachter dem Rentenversicherungsträger seine Antwort zukommen lässt.

Mit einer Verfahrensdauer von ca. 12 Wochen sollten Sie daher mindestens rechnen. Im Einzelfall kann es aber auch länger dauern.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier natürlich aus den dargelegten Gründen Ihnen keine verbindliche Frist benennen können.

3 Antworten

Öhaam 23.08.2010 | 14:53
Bei der Umdeutung einer Reha in einen Rentenantrag kann das nach zwei Wochen erledigt sein - in Fällen einer erstmaligen Feststellung sind bis zu 6 Monate realistisch! Es kommt immer auf den Einzelfall an, auf den Zustand des Rentenkontos, auf den Grad Ihrer Mitwirkung am Verfahren etc.! Wenn Sie beschäftigt sind, dann erhalten Sie Entgeltfortzahlung (i.d.R. 6 Wochen) anschl. Krankengeld - max. bis zur 78.Woche seit Beginn der AU. Bei Bezug von ALG läuft es praktisch auch so, bei Bezug von ALG II läuft dieses bis zur Entscheidung weiter. Sollten Sie beim KG ausgesteuert sein, dann greift ggf. wieder das ALG (soweit noch Restanspruch vorhanden). Als Selbständige düften Sie sich, ggf. mit Karenztagen, ebenfalls für den Bezug von KG versichert haben. Haben Sie keine der o.g. Einnahmen, dann fehlt Ihnen in der Zeit bis zum Bescheid ja auch kein Einkommen?!
Realistam 23.08.2010 | 14:55
Bei mir hat es inklusive Widerspruch und Klage ziemlich genau zwei Jahre gedauert. (Der Sachverhalt war allerdings recht eindeutig) Sofern kein Krankengeld- oder Arbeitslosengeld I-Anspruch mehr bestehen sollte, können Sie ggf. Arbeitslosengeld II beantragen. MfG
moiam 24.08.2010 | 07:42
Bei mir hat es von der Antragsstellung bis zum ablehnenden Bescheid ganz genau 3 Monate gedauert.
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