Hallo User Hänlo,
das Schreiben der DRV sagt noch nichts über die Entscheidung Ihres Antrages aus. Da die Bearbeitung des medizinischen Sachverhaltes einige Zeit in Anspruch nimmt, hat die Sachbearbeitung parallel die Anfrage an Sie gemacht, damit die Bearbeitung später nicht zu lange dauert, wenn es zu einer Bewilligung kommt. Machen Sie die entsprechenden Angaben und senden Sie Ihre Antwort an die Deutsche Rentenversicherung zurück.
Wie die User Ihnen auch gesagt haben, benötigen Sie nicht unbedingt den VdK oder SoVD, um einen Widerspruch einzulegen. Die Berater in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind Ihnen bei der Formulierung des Widerspruches behilflich. Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid bekommen, dann genügt es zunächst, dass Sie fristwahrend Widerspruch einlegen und schnellstmöglich einen Beratungstermin vereinbaren.
Jeder Fall ist individuell zu betrachten und man kann nie sagen, ob diese Anfrage ein positives Zeichen ist oder nicht.
Die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung finden Sie auf der Homepage (www.deutsche-rentenversicherung.de) rechts in der Leiste mit den Personenbildern und dem Reiter „Suche“.