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Experten-Antwort

EM-Rente beantragt, Schreiben DRV wegen Hinzuverdienst

von Hänlo21.04.2018 | 00:38
1215 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe im Dezember 2017 einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Bin 80% schwerbehindert. Nun kam ein Schreiben der DRV, dass ich einen evtl. Hinzuverdienst angeben soll, den ich hätte, wenn ich die EM-Rente bekomme. Da sind dann Angaben vom Arbeitgeber anzugeben, aber auch Angaben über Vermietungen und Photovoltaik. Von beiden habe ich Einnahmen, jedoch halb auf mich und halb auf meine Frau. Mein Arzt sagte mir, wenn die DRV mir dieses Schreiben jetzt schon zuschickst, dann wäre meine EM- Rente seitens der DRV schon geschlossene Sache und wegen der genauen Berechnung braucht die DRV nur noch diese Angaben. Kann das stimmen, dass meine Rente sozusagen schon beschieden ist, ich halt nur noch auf meinen Bescheid warten muss? Vielen Dank. Hänlo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Hänlo,

das Schreiben der DRV sagt noch nichts über die Entscheidung Ihres Antrages aus. Da die Bearbeitung des medizinischen Sachverhaltes einige Zeit in Anspruch nimmt, hat die Sachbearbeitung parallel die Anfrage an Sie gemacht, damit die Bearbeitung später nicht zu lange dauert, wenn es zu einer Bewilligung kommt. Machen Sie die entsprechenden Angaben und senden Sie Ihre Antwort an die Deutsche Rentenversicherung zurück.

Wie die User Ihnen auch gesagt haben, benötigen Sie nicht unbedingt den VdK oder SoVD, um einen Widerspruch einzulegen. Die Berater in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind Ihnen bei der Formulierung des Widerspruches behilflich. Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid bekommen, dann genügt es zunächst, dass Sie fristwahrend Widerspruch einlegen und schnellstmöglich einen Beratungstermin vereinbaren.

Jeder Fall ist individuell zu betrachten und man kann nie sagen, ob diese Anfrage ein positives Zeichen ist oder nicht.

Die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung finden Sie auf der Homepage (www.deutsche-rentenversicherung.de) rechts in der Leiste mit den Personenbildern und dem Reiter „Suche“.

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7 Antworten

Schorscham 21.04.2018 | 09:49
Freuen Sie sich besser nicht zu früh! Auch ich erhielt damals so ein Schreiben von der DRV aber trotzdem wurde mein EM-Renten-Antrag (zunächst) abgelehnt. MfG
Hänloam 21.04.2018 | 18:07
Danke Schorsch, hatte mir schon so was gedacht. Ich frage mich nur, warum mein Arzt so was sagt. Hat er das aus eigener Erfahrung oder sagt er das nur so?
Fortitude oneam 21.04.2018 | 10:34
Hallo, Nein, dass kann so nicht stimmen. Erst wenn Sie es schwarz auf weiß haben, dann wissen Sie es genau. Ein bisschen Geduld üben und dann kommt der Bescheid. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Hänloam 21.04.2018 | 18:16
Noch einige Fragen Schorsch. Ich gehe mal davon aus, dass nach der Ablehung deines EM-Renten-Antrag Du Widerspruch dagegen eingelegt hast. Hast Du diesem Widerspruch selber eingelegt oder evtl. über den VDK und mit welcher Begründung? Wie lange hat dann das darauf folgende Verfahren bis zur endgültigen Bewilligung gedauert? War ein neuer Gesundheitscheck erforderlich oder wurde nur nach Aktenlage entschieden? Mussten evtl. neue Unterlagen eingereicht werden? Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße Hänlo
W*lfgangam 21.04.2018 | 18:46
Hallo Hänlo, wohl Erfahrungswerte aus anderen (ALLEN?) Fällen. Was aber nicht heißt, dass nur wegen des Vordrucks zum Hinzuverdienst - für die ggf. weitere Vorbereitung des lfd. Verfahrens in der Sachbearbeitung (ist die med. Entscheidung schon durch?!) - tatsächlich die EM-Rente zu erwarten ist. Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig, als Hoffnungsbotschaft ja, aber nicht als absolute Erwartungshaltung/die EMRT ist durch. > Hast Du diesem Widerspruch selber eingelegt oder evtl. über den VDK... Kann man selbst machen, auch über einen DRV-Berater, ggf. liest er Ihnen im Detail noch die angeforderte Rentenakte mit der Entscheidungsfindung vor - der aber dann regelmäßig ziemlich hilflos ist "ich/Sie, kann doch nicht mehr/bin krank - schreiben'se das mal als Widerspruch auf" ...tolle Begründung ;-) Natürlich greifen Sie dann auf in diesen Verfahren erfahrene Personen/Institutionen zurück! Gruß w.
Schorscham 21.04.2018 | 19:53
Zitat von Hänlo anzeigenausblenden
Zunächst hatte ich Widerspruch ohne Begründung eingelegt, mit dem Hinweis, dass eine ausführliche Begründung baldmöglichst nachgereicht würde. Dann beauftragte ich den SoVD mit dem Widerspruchsverfahren. Doch noch bevor der SoVD tätig wurde, erhielt ich wenige Tage nach meinem Widerspruch ein Schreiben der DRV, in dem mir mitgeteilt wurde, dass man nach Aktenlage entscheiden würde, sofern meine ausführliche Widerspruchsbegründung nicht innerhalb kürzester Zeit eingereicht würde. Das mir gesetzte Zeitfenster lag noch innerhalb der regulären Widerspruchsfrist von einem Monat, so dass mein "Vorab-Widerspruch" quasi wirkungslos war. Der SoVD konnte aber noch rechtzeitig eingreifen und eine erneute Begutachtung durchsetzen. Danach vergingen ca. 7 Monate, bis mein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde. Da die Begründungen im Widerspruchbescheid aber ziemlich abenteuerlich und nicht nachvollziehbar waren, hatte der SoVD Klage beim Sozialgericht eingereicht. Nach ca. 17 weiteren Monaten wurde das Sozialgericht tätig, schickte der DRV zwei Briefe und ohne mündliche Verhandlung erklärte sich die DRV dann plötzlich dazu bereit, meine Rentenansprüche anzuerkennen. Da bereits zwei deutliche Briefe einer Richterin ausreichten, um die DRV zum einlenken zu bewegen, dürfte eigentlich klar sein, dass mein Rentenantrag gar nicht abgelehnt werden durfte, wenn die verantwortlichen Mitarbeiter sorgfältiger vorgegangen wären. MfG
Augenwischereiam 21.04.2018 | 20:34
Sie können das Beispiel von Schorsch annehmen und es gibt tausende anderer Fälle, aber jeder ist individuell. Es gibt EM-Renten die problemlos gewährt werden, andere werden erst nach Widerspruch und/oder Klageverfahren gewährt, wieder andere abgelehnt. Erfahrungen anderer nutzen Ihnen da gar nichts. Sie werden sich in Geduld üben müssen und abwarten welche Entscheidung Ihr Rentenversicherungsträger trifft und dann bei einer Ablehnung situativ entscheiden müssen. Dabei kann Ihnen niemand helfen und Sie allein müssen dann entscheiden, ob und wie Sie dann weiter vorgehen.
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