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Experten-Antwort

EM-Rente Beginn und Zurechnungszeiten etc.

von YanilY02.11.2022 | 08:41
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3 Antworten

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Ich bin seit 12.10.2017 krank und hab erst jetzt im Juli 2022 einen EM-Antrag gestellt. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind erfüllt. Wie ist das jetzt mit den neuen Zurechnungszeiten? wird die "neue Zurechnungszeit" bis 65 und 11 Monate für 2022 oder die von 2017 nur bis 62 berücksichtigt? Wann würde die Rente beginnen? Hab den Antrag am 11.07.2022 gestellt. Ab dem 01.07.2022 oder 01.08.2022, beziehe derzeit keine Lohnersatzleistungen und bin freiwillig krankenversichert. Wollte nur vorab mal wissen, weil das ja noch sehr lange dauern kann bis alles abgeschlossen ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo YaniY,

der Umfang der Zurechnungszeit hängt vom Recht zum Rentenbeginn ab. Der wiederum ist vom Leistungsfall und dem Datum der Rentenantragstellung abhängig – vorausgesetzt das Beitragsbild, d.h. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen passen.

Ggf. spielt auch noch ein Reha-Antrag aus den letzten Jahren eine Rolle, der nachträglich in einen Rentenantrag umgedeutet wird und damit Einfluss auf den Rentenbeginn nehmen kann.

Sollte es in Ihrem Fall tatsächlich zu einer Rentengewährung mit einem Rentenbeginn vor 2019 mit einer kürzeren Zurechnungszeit kommen, ist hierfür ab dem 01.07.2024 bereits eine pauschale Kompensation beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Peter T.am 02.11.2022 | 09:43
Falls der Leistungsfall im Jahr 2017 liegt, wird die Zurechnungszeit nur bis 62 gehen. Wenn Sie so lange krank sind und auch keine Ersatzleistungen erhalten, haben Sie dann jetzt noch die versicherungsrechtlichen Zeiten erfüllt, falls der Leistungsfall doch erst im Jahr 2022 liegt? Haben also in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt? Rentenbeginn ist der Anfang des Monats, also der 1.des Monats wo Sie die Rente beantragen. Befristete Renten beginnen erst nach mind. 6 Monaten. Da hier keiner Ihre Krankengeschichte und Versicherungszeiten kennt, ist es Glaskugelraten. Auch ob überhaupt eine EM festgestellt wird kann niemand hier Voraussagen. Daher kann ich nur raten, den Bescheid abzuwarten bzw die weitere Vorgehensweise Ihres RVT. Vielleicht kommt auch erst eine Reha, die schon einiges entscheidet...
W°lfgangam 02.11.2022 | 21:47
Hallo YanilY, da hier offensichtlich ein verspäteter Rentenantrag vorliegen würde - sofern überhaupt EM für 2017 eingebongt werden sollte -, werden Sie auch die aktuell verlängerte Zurechnungszeit erhalten. Gruß w.
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