Dies ist eine tarifrechtliche Frage und sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Ggf. sollten Sie den Personalrat/Betriebsrat befragen.
Ebenso ist die Frage entscheidend, ob die Erwerbsminderungsrente befristet oder unbefristet ist.
Ist die Erwerbsminderungsrente befristet, ruht das Arbeitsverhältnis in der Regel.