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Experten-Antwort

EM-Rente bei Versetzung des Ehepartner in die USA

von CL24.08.2012 | 20:56
1884 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde für 3 Jahre in die USA versetzt. Mein Mann bekommt derzeit unbefristete EM-Rente. Wird diese Rente für den Zeitraum der Versetzung weiter bezahlt, auch wenn er mich begleitet? Danke für die Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo CL !

Die erste Frage, die sich stellt, wenn es um eine Rentenzahlung ins Ausland geht, ist, ob es sich um einen vorübergehenden oder um einen gewöhnlichen Auslandsaufenthalt handelt. Dieses muss im Einzelfall geprüft werden. Bei einer Verweildauer von 3 Jahren dürfte aber i.d.R. von einem gewöhnlichen Auslandsaufenthalt auszugehen sein. Sollte von einem vorübergehenden Aufenthalt auszugehen sein, hätte das zur Folge, dass die Rente ohne Einschränkungen weitergezahlt würde.

Ist von einem gewöhnlichen Auslandsaufentahlt auszugehen, stellt sich als nächstes die Frage, ob die Auslandszahlvorschriften des SGB VI anzuwenden sind, oder ob über- oder zwischenstaatliches Recht Anwendung findet.

In Ihrem Fall kommt die Anwendung des deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommens in Betracht.

Dieses enthält in seinem Art. 5 eine Gleichstellung der Staatsgebiete. Allerdings regelt Ziff. 4 Buchst. d des Schlussprotokolls zu diesem Abkommen, dass deutsche Renten wegen Erwerbsminderung, welche auch von der Lage auf dem Arbeismarkt abängig sind (sogen. Arbeismarktrenten), nicht in die USA erbracht werden.

Insoweit kann somit auf das in den weiteren Beiträgen gesagte verwiesen werden. Wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihres Mannes nicht allein aus medizinischen Gründen gezahlt, sondern beruht auch auf der Lage des deutschen Arbeitsmarktes, kann diese Leistung nicht in die USA gezahlt werden.

Es bleibt jedoch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Da diese immer unabhäng von der Arbeitsmarktlage besteht (d.h. allein aus medizinischen Gründen gewährt wird), ist sie auch in die USA zu transferieren.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Prüfung, ob ein Auslandsaufenthalt als vorübergehend oder aber als gewöhnlich einzustufen ist, ist häufig eine schwierige Entscheidung und muss einer konkreten Prüfung im Einzelfall vorbehalten bleiben.

Insoweit kann und möchte ich hier dem zuständigen Rentenversicherungsträger nicht vorgreifen.

Das Gesetz definiert in § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I den gewöhnlichen Aufenthalt, als den Ort, wo jemand sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Es geht im Kern um den örtlichen Schwerpunkt der Lebensverhältnisse einer Person.

Hierzu haben Rechtsprechung und Lehre eine Vielzahl von Kriterien aufgestellt, anhand derer eine solche Prüfung vorzunehmen ist.

Ich muss Sie daher bitten, sich bzgl. dieser Frage an den zuständigen RV-Träger zu wenden !

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9 Antworten

Klaus-Peteram 25.08.2012 | 09:18
Das ist gar kein Problem. Natürlich wird die EM-Rente ihres Mannes weiterhin gezahlt, auch eben dann in die USA.
Klaus-Peteram 25.08.2012 | 15:59
Wenn es eine unbefristet EM-Rente - also bis zur Regelaltersrente - ist kann es ja keine Arbeitsmarktrente sein, weil diese NIE unbefristet geleistet werden können. Arbeitsmarktrenten sind grundsätzlich zu befristen. Das Sie scheinbar selbst nicht wissen was für eine EM-Rente Sie genau bekommen erstaunt mich doch einigermassen..
Rheinländeram 25.08.2012 | 15:30
Was steht denn im Bescheid? Mit der Befristung hat eine Arbeitsmarktrente nämlich nichts zu tun. Im Gegenteil: Wenn VOLLE EM-Rente unbefristet bezahlt wird, ist es keine. Anders, wenn nur die halbe unbefristet wäre und die volle nur wegen verschlossenem Arbeitsmarkt bezahlt wird, die wäre dann aber befristet.
CLam 25.08.2012 | 14:48
Vielen Dank für die Antwort. Gilt die Fortzahlung auch, wenn die EM-Rente unbefristet nur bezahlt wird, weil der deutsche Arbeitsmarkt verschlossen ist? Kann das aber dem Bescheid nicht direkt entnehmen, das hat die Dame von der RV Beratungsstelle behauptet.
Rheinländeram 25.08.2012 | 16:53
Zitat von Klaus-Peter anzeigenausblenden
Aber irgendein Haken muss bei ihm ja sein, sonst hätte er nicht diese Auskunft erhalten. Daher wäre wirklich interessant, was im Bescheid zur Rentenbewilligung steht.
Rainer123am 26.08.2012 | 16:50
Die echte volle EM Rente (also 0-max.3h arbeitsfähig) wird auch ins Ausland überwiesen, egal ob befristet oder unbefristet. Bekommt man die volle EM Rente, allerdings nicht nur aus medizinischen Gründen, heißt das die Rentenversicherung hält einen nur teilerwerbsgemindert ( also 3-6 h arbeitsfähig). Lediglich weil der Arbeitsmarkt verwschlossen ist bekommt man (finanziell) die volle EM Rente. Das ändert aber nichts daran, dass man nur teilerwerbsgemindert ist. Diese sogn. Arbeitsmarktrente wird nicht ins Ausland gezahlt. bzw nur zur Hälfte
CLam 26.08.2012 | 20:05
@rainer123: Vielen Dank für die kompetente Antwort. Ähnliches habe ich auch schon auf Seiten der Rentenversicherung gelesen. Da es sich um die Rente meines Mannes handelt (der den Inhalt seines ärtztlichen Gutachtens nicht kennt), müsen wir jetzt nur noch rausfinden, ob er voll (0-3 Std) oder nur teilweise (3-6 Std) erwerbsgemindert beurteilt wurde. Leider geht das nämlich aus dem endgültigen Rentenbescheid für die volle EM Rente nicht hervor - bzw. ich finde einfach keine Textstelle aus der ich das entnehmen könnte. Die vorhergehenden Renten waren alle nur teilweise und befristet genehmigt worden. Werde wohl doch noch mal beim Berater vorbeischauen - aber da sagt auch jedes mal jeder was anderes, war 2 * da, der eine sagt, kein Problem, das Geld geht 100 % in die USA, der andere muss erst mal Formulare wegschicken - mal schauen, was die beim dritten Besuch sagen.
CLam 27.08.2012 | 20:12
Hallo Experte, Vielen Dank für die Antwort. Was ist nun ein gewöhnlicher oder vorübergehender Auslandsaufenthalt?? Fakt ist: Ich werde von meiner Fa. für 3 Jahre in unser Werk nach Amerika versetzt und danach wieder in Deutschland arbeiten. Mein Mann (der Empfänger der EM Rente) geht mit. Bescheinigungen des Arbeitgebers gibt es. Ist das nun vorübergehend oder gewöhnlich?
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