Hallo Milke,
da die Altersrente innerhalb von 24 Monaten nach der Erwerbsminderungsrente beginnt, wird sie mindestens in der Höhe der Erwerbsminderungsrente gezahlt (Besitzschutz).
Sie könnte eventuell sogar etwas höher ausfallen, wenn z. B. die ALG-Zeiten insgesamt höher bewertet werden als die Zurechnungszeit in der EM-Rente und / oder der Zugangsfaktor erhöht wird.