Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

em rente eintritt der em

von mop13.07.2015 | 12:15
1117 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Warum Ist als Datum 2.6.08 als em Eintritt und Rente wurde aber erst ab 1.9.09 gezahlt. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mop,

prinzipiell wird der Beginn einer Rente vom Zeitpunkt der Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (bei EM-Renten damit insbesondere auch vom Zeitpunkt des Eintritts der maßgebenden Erwerbsminderung) und vom Antragsdatum bestimmt. Hierzu hält das SGB VI verschiedene Vorschriften zum Beginn einer Rente bereit, von denen für Ihren Fall insbesondere folgende von Bedeutung sind/sein könnten:

§ 99 Abs. 1 SGB VI:

„Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.“

§ 101 Abs. 1 SGB VI:

„Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.“

Anhand der von Ihnen gemachten Angaben lässt sich der Grund für den von Ihnen angegebenen Rentenbeginn jedoch leider nicht abschließend bestimmen. Möglicherweise war aufgrund des Antrags vom Juni 2009 ja der eigentliche Rentenbeginn der 01.06.2009 und nur der 01.09.2009 der Beginn der laufenden Zahlung? Dies sollte sich allerdings auch dem damaligen Rentenbescheid entnehmen lassen - ebenso wie eine entsprechende Begründung für den festgestellten Rentenbeginn.

Sollte sich Ihr Problem nicht unter Zuhilfenahme des damaligen Rentenbescheids lösen lassen, sollten Sie sich daher an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden, um dort eine entsprechende Klärung herbeizuführen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Die Farbe Schwarzam 13.07.2015 | 12:24
Antragsdatum?
mopam 13.07.2015 | 13:18
Hallo 06/09 wurde der Antrag abgegeben. Dann Rente gezahlt bis 06/10 dann nochmal nach berechnet und höher berechnet. Welche Auswirkungen hat dies mit dem Eintritt der EM eigentlich? Ich habe ja in der Zeit noch eine Maßnahme für Behinderte gemacht von der Arge als ich EM war.
W*lfgangam 13.07.2015 | 20:26
Hallo mop, Stichwort "verspätete Antragstellung" (wofür Sie bei in der längeren Vergangenheit liegendem EM-Fall nichts können). Experte/in hat es zutreffend geschrieben, wo die letzten Ungereimtheiten liegen könnten, dann Aufklärung in der nächsten Beratungsstelle suchen. > Ich habe ja in der Zeit noch eine Maßnahme für Behinderte gemacht von der Arge als ich EM war. Mit Eintritt/Festlegung der EM endet Ihr Versicherungsleben/Ihre Rentenzeiten und es erfolgt ab da eine Hochrechnung und Bewertung der Zeit bis zum 60. Lbj. Die weiteren Rentenzeiten (hier die ARGE-Zeiten sowie die Maßnahme) werden erst bei einem späteren Rentenfall/wahrscheinlich Regelaltersrente berücksichtigt. Nur, daraus ergibt sich regelmäßig keine höhere Altersrente, weil die hochgerechneten meist besser bewertet worden sind. So ab 60 ff. lassen Sie sich mal eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen durchrechnen (falls ein GdB von 50 % vorliegt), dann sehen Sie klarer, ob eine vorgezogene 'Umwandlung' in diese Rentenart nützlich sein kann - ansonsten warten Sie bis zur Regelaltersgrenze, dann werden Sie automatisch noch mal angeschrieben. Gruß w.
mopam 14.07.2015 | 09:14
Danke für die freundliche Auskunft. Jetzt kann ich verstehen um was es da ging.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026