Hallo Oranje, Sie brauchen die Deutsche Rentenversicherung nicht über den Ausgang des niederländischen Rentenverfahrens unterrichten. Die Versicherungsträger der EU,EWR,der Schweiz und Norwegen arbeiten koordiniert und informieren sich gegenseitig über den Ausgang der anhängigen Verfahren. Ich würde jedoch Ihre Krankenversicherung in Deutschland über die Bewilligung der niederländischen Rente unterrichten, da die niederländische Rente in Deutschland ggf. Beitragspflichtig ist. Ihre niederländische Rente wird grundsätzlich nicht auf Ihre deutsche Erwerbsminderungsrente angerechnet. Sofern Ihre Erwerbsminderungsrente jedoch einen Grundrentenzuschlag enthält, könnte die niederländische Rente auf Diesen zeitversetzt angerechnet werden.