Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Schmittchen,
es ist eher umgekehrt. Die Rente kann Ihnen nur dann entzogen werden, wenn die volle Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt - sich also Ihr gesundheitlicher Zustand so weit gebessert hat, dass Sie wieder mindestens 3 Stunden am Tag in irgendeiner Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein können. Je nach dem, ob Sie auch mindestens 6 Stunden arbeiten könnten oder nicht, wäre dann Erwerbsfähigkeit oder teilweise Erwerbsminderung gegeben.
Ansonsten sehe ich eigentlich nur die Möglichkeit, die Rente zu entziehen, falls Sie aktuell einer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen sollten. Damit wäre natürlich noch keine Entscheidung über Ihre Erwerbsfähigkeit verbunden - die Rente würde dann einfach weiter gezahlt, wenn Sie die Mitwirkung nachholen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.