Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente! Erst Freude, jetzt verunsichert?

von frau_holle08.09.2011 | 19:44
1743 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Ich habe einen EM-Rentenbescheid erhalten. Halbe EM-Rente für zuerst 2 Jahre. Hinzuverdienst ist auch ok. Hat mich natürlich gefreut. Aber nun bin ich ratlos! Ich bin ja immer noch krankgeschrieben also arbeitsunfähig in Krankengeld! Ich kann/darf ja nun etwas dazuverdienen! Heisst dass, dass ich mich vom Arzt gesundschreiben lassen muß? Dann wird ja Krankengeld gestoppt und ich falle in ALG1. Wie bzw. was muß ich nun unternehmen? Ich möchte und muß natürlich was dazuverdienen! Danke frau holle

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.09.2011 | 10:18

Hallo frau_holle,

das Krankengeld wird um den Zahlbetrag der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gekürzt, wenn die Leistung von einem Zeitpunkt nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit zuerkannt wurde. Setzen Sie sich ggfls. mit Ihrer gesetzlichen Krankenkassse in Verbindung um die Dauer Ihres Krankengeldbezuges zu erfragen. Vor Einstellung des Krankengeldes sollten Sie dann, falls keine Beschäftigung im Rahmen des Hinzuverdienstes ausgeübt wird, bei der Argentur für Arbeit vorsprechen und Ihre dortigen Ansprüche abklären lassen.

2 Antworten

Sozialröchler?am 08.09.2011 | 20:36
Seltsame Vorstellung, dass das ein "Wunschkonzert" wäre! Wenn Sie arbeitsunfähig krank sind, ändert sich das doch durch den Beginn der Rente nicht. Sind Sie wieder gesund, wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit. Welche Hinweise erwarten Sie sich dazu eigentlich von der Deutschen Rentenversicherung?
KSCam 08.09.2011 | 20:31
Solange Ihr Arzt Sie weiter krankschreibt, erhalten Sie wohl das um die Rente gekürzte Krankengeld weiter. Aber das fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse. (Ich kenne auch Krankenkassen, die in solchen Fällen das Krankengeld beenden und ans Arbeitsamt verweisen - da gibt es z.B. eine IKK und eine AOK im Südwesten Deutschlands, die das immer wieder gerne versuchen :)) Spätestens sobald Sie wieder irgendwo im Rahmen der Zuverdienstgrenzen arbeiten, ist doch eigentlich klar, dass dann die Kasse das KG einstellt. Oder haben Sie geglaubt dass Sie halbe Rente+ Verdienst+ Krankengeld erhalten?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026