Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo frau_holle,
das Krankengeld wird um den Zahlbetrag der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gekürzt, wenn die Leistung von einem Zeitpunkt nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit zuerkannt wurde. Setzen Sie sich ggfls. mit Ihrer gesetzlichen Krankenkassse in Verbindung um die Dauer Ihres Krankengeldbezuges zu erfragen. Vor Einstellung des Krankengeldes sollten Sie dann, falls keine Beschäftigung im Rahmen des Hinzuverdienstes ausgeübt wird, bei der Argentur für Arbeit vorsprechen und Ihre dortigen Ansprüche abklären lassen.
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