1. Als Bezieherin einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind Sie weiterhin pflichtversichert in der GKV. Sie müssen auch diese Krankenversicherungsleistun-
gen in Anspruch nehmen.
2. Darüberhinaus können Sie als Ehegattin eines Beamten "Wahlleistungen" in Anspruch nehmen, die die GKV nicht leistet, sofern Ihre Einkünfte ein zu versteuerndes Einkommen von 18.000 EURO jährlich nicht überschreitet. Wird diese Einkommensgrenze von Ihnen überschritten, können auch die "Wahlleistungen" als berücksichtigungsfähige Ehegattin auch nicht geleistet werden.
3. Sie sollten sich von Ihrer gesetzlich Krankenkasse jedoch individuell beraten lassen.