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EM-Rente, GKV, PKV, Beihilfe

von Karin07.04.2009 | 22:15
1853 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme volle EM-Rente. Als angestellte war ich bei GKV Pflicht versichert. Mein Mann ist Beamter im Ruhestand. Ich bin "berücksichtigungsfähige Ehegattin" mit 70 %. Jetzt meine Fragen: 1. Muss ich bei der GKV bleiben, das heißt, muss ich weiterhin KK-Beitrage zahlen? 2. Als Beihilfe berechtigte müsste ich dann für 30 % eine PKV finden, die mich versichert. Bekomme ich ZUschuss von DRV für PKV Beiträge? Wie viel? 3. Ist dieser Wechsel überhaupt sinnvoll? Welche Vor- und Nachteile gibt es? Ich würde mich für jeden Tipp sehr freuen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

1. Als Bezieherin einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind Sie weiterhin pflichtversichert in der GKV. Sie müssen auch diese Krankenversicherungsleistun-

gen in Anspruch nehmen.

2. Darüberhinaus können Sie als Ehegattin eines Beamten "Wahlleistungen" in Anspruch nehmen, die die GKV nicht leistet, sofern Ihre Einkünfte ein zu versteuerndes Einkommen von 18.000 EURO jährlich nicht überschreitet. Wird diese Einkommensgrenze von Ihnen überschritten, können auch die "Wahlleistungen" als berücksichtigungsfähige Ehegattin auch nicht geleistet werden.

3. Sie sollten sich von Ihrer gesetzlich Krankenkasse jedoch individuell beraten lassen.

14 Antworten

Wolfgang Amadeusam 08.04.2009 | 09:01
Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.Ihre Fragen beziehen sich, bis auf die hinsichtlich des Zuschusses, ausschliesslich auf Krankenversicherungsrecht. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen an die Krankenkasse, da nur diese Ihnen logischwerweise dazu Auskunft geben kann.Hinsichtlich des Zuschusses, wenden Sie sich an den Rentenbversicherungsträger, aber erst, nachdem Sie geklärt haben wie Ihr Krankenversicherungsverhältnis aussieht.
Karinam 08.04.2009 | 09:52
Wenn Sie sich mühe machten und meine Fragen verstehen würden, wäre es... Es geht um Krannkenversicherung der RENTNER, Krankenversicherungspflicht der RENTNER, Zuschüsse zur KV der RENTNER... Ich verstehe nicht, warum das hier "falsches Forum" sein soll? Ich brauche Informationen, Tipps, Erfahrungsberichte, aber BITTE keine "Belehrung" von "möchtegern Oberlehrer" ...
sabam 08.04.2009 | 10:13
Nur die Entscheidung über die Bewilligung eines Zuschußes trifft der Rentenversicherungsträger. Dazu muß aber erst das Krankenversicherungsverhältnis feststehen.
Oder soam 08.04.2009 | 10:12
Nicht so patzig liebe Karin - ich versuche es jedenfalls mal: Wenn Sie bislang KV-pflichtig waren und es nicht erst bei Rentenbezug geworden sind, dann sind Sie KVdR-pflichtig, ohne wen und aber! (würden erst durch die Rente pflichtig, so könnten Sie binnen 3 Monaten nach Feststellung der gKV beantragen, dass die KV-Pflicht nicht eintritt). Sollten Sie tatsächlich die Wahl haben, dann heißt es gut überlegen: 100% gKV-Pflichtvers. wird i.d.R. günstiger sein, als 30% PKV (Alter, Geschlecht, Ausschlüsse etc.). Anders wäre es, wenn Sie bei der gKV nur freiwilliges Mitglied werden könnten - dann wird das halbe Einkommen des Beamtenehegatten als Ihres mitgerechnet - auch wenn er vom System nicht hat!!! Bei KV-Pflicht (mit Kind) 10,15% (ab 01.07. 9,85%) aus der Rente - selber ausrechnen, was es kostet! Zuschuss bei PKV: 7,3% (ab 01.07. 7,0%) - max. die Hälfte der tatsächlichen Kosten ;-) Neben der 100% gKV können Sie natürlich die 70%-Beihilfe auch nutzen, um ggf. Kosten teilerstatten zulassen, welche von der gKV nicht gedeckt werden (z.B. Heilpraktiker etc.) Also: selber rechnen, was sich lohnt, wenn Sie überhaupt eine Wahl haben (das ist nun wirklich mit der KK zu klären, welche die KVdR prüft!) Das alles sollte aber im Merkblatt zur KVdR drinstehen, dessen Empfang Sie bei Antragstellung mit Unterschrift bestätigt haben ;-D
sabam 08.04.2009 | 10:09
Auch wenn es Krankenversicherung der RENTNER heißt, hat dennoch die Krankenkasse festzustellen, ob eine Versicherungspflicht hierzu besteht. Die Rentenversicherungsträger sind an die Entscheidungen der Krankenkasse gebunden. Daher kann Ihnen auch nur die Krankenkasse verbindliche Auskünfte hierzu geben
Karinam 08.04.2009 | 10:29
Dankeee, das nenne ich Information...
Editham 08.04.2009 | 10:58
Lassen sie sich nicht beschimpfen, von so einer wie der K.Wer direkt so ausfallend wird, bei einem ganz normalen Hinweis an die richtige Stelle, der hat tiefsitzendere Problemchen.Wir haben früher immer gesagt, die Dümmsten schreien am lautesten.Und wie man sieht ist das noch immer so.
Wolfgangam 08.04.2009 | 11:16
Hallo Karin, > Zuschuss bei PKV: 7,3% (ab 01.07. 7,0%) - max. die Hälfte der tatsächlichen Kosten ;-) Der KV-Zuschuss ist in Verbindung mit Beihilfeanspruch ggf. zu deckeln. Bis 40,99 EUR mtl. stehen Ihnen die Leistungen der Beihilfe ohne Einschränkung zur Verfügung. Ab 41 EUR gibts Einschränkungen. Zur KV-Zuschuss kann durch Erklärung gegenüber der Rentenversicherung begrenzt werden - umgehend, so bald der Beitragsbescheid der PKV vorliegt. Da dann sowieso der R820 auszufüllen ist (Antrag auf Beitragszuschuss), können Sie da freihändig einen entsprechenden Satz dazu schreiben. Statt der Beitragsbescheinigung der PKV sollten Sie der den R821 zur genauen Bestätigung vorlegen und dann zusammen mit dem R820 zur Rentenversicherung einschicken. Gruß w.
Wolfgang Amadeusam 08.04.2009 | 10:53
Wie ich bereits gesagt hatte,eine Angelegenheit die ganz klar die KRankenkasse betrifft umd mit diesen Forum überhaupt nichts zu tun hat. Aber gut, lieber rumschreien. Naja muss es auch geben solche Leute, leider.
Oder soam 08.04.2009 | 11:56
Der ergänzende Hinweis ist korrekt - danke; allerdings haben viele Beihilfeträger diese Einschränkung bereits abgeschafft - individuell zu klären!!!
V wie Vendettaam 08.04.2009 | 13:49
WARUM SCHREIEN SIE SO????
Editham 08.04.2009 | 14:06
Warum sind sie so lustig???
V wie Vendettaam 08.04.2009 | 14:10
Wei ich net Vogels bin Sie Vogel.
Editham 08.04.2009 | 14:35
Ach, von Natur aus so lustig. Na das ist doch super.Weiter so.Dann schaffen Sie vielleicht sograr, der dümmste hier im Forum zu werden. Die Chancen stehen super!!
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