1. Aufgrund der Reha-Gutachten und gfls. vorliegender anderer Befundberichte ist eine medizinische Entscheidung getroffen worden, dass Erwerbsunfähigkeit auf Dauer vorliegt. Sie können jedoch Akteneinsicht beantragen, dann werden Sie die Entscheidung des RV-Trägers nachvollziehen können.
2. Wenn Ihnen gesagt wurde, dass kein Überprüfungstermin vermerkt worden ist, dann ist hierzu auch eine Entscheidung getroffen worden. Auch diese Entscheidung können Sie bei Akteneinsicht nachvollziehen.