Hallo assgeier,
Auswirkungen auf Ihre Rente hat Ihr Hinzuverdienst immer dann, wenn er bestimmte Grenzen überschreitet. Das bedeutet, dass Ihre Rente dann gar nicht mehr oder nur noch in geringerer Höhe gezahlt werden kann. Bei der Frage nach dem zulässigen Hinzuverdienst wird zwischen verschiedenen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit unterschieden:
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (auch bei Berufsunfähigkeit),
- Rente wegen voller Erwerbsminderung,
- Rente wegen Berufsunfähigkeit und
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.
Die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell berechnet. Entscheidend sind hierbei der versicherte Verdienst beziehungsweise die rentenrechtlichen Zeiten vor Eintritt der Erwerbsminderung – umgerechnet in sogenannte Entgeltpunkte – und der Ort, an dem der Verdienst erzielt wird (alte oder neue Bundesländer).
Sie dürfen Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze, die Sie mit Ihrem „normalen“ Verdienst einhalten, zweimal pro Kalenderjahr bis zum doppelten Wert überschreiten. Dürfen Sie also beispielsweise monatlich 450 Euro hinzuverdienen, so kann der Hinzuverdienst in zwei Monaten bis zu 900 Euro betragen.