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Experten-Antwort

EM Rente Hinzuverdienst

von assgeier17.09.2016 | 03:26
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6 Antworten

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Hallo, wie schaut es mit dem zweimaligen doppelten Hinzuverdienst (900,-€) im Kalender Jahr aus. 1) muss bei einem Arbeitgeber sein, oder geht auch 2. 2) ist es möglich im Nov und Dez und dann im Januar und Feb

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo assgeier,

Auswirkungen auf Ihre Rente hat Ihr Hinzuverdienst immer dann, wenn er bestimmte Grenzen überschreitet. Das bedeutet, dass Ihre Rente dann gar nicht mehr oder nur noch in geringerer Höhe gezahlt werden kann. Bei der Frage nach dem zulässigen Hinzuverdienst wird zwischen verschiedenen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit unterschieden:

- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (auch bei Berufsunfähigkeit),

- Rente wegen voller Erwerbsminderung,

- Rente wegen Berufsunfähigkeit und

- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.

Die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell berechnet. Entscheidend sind hierbei der versicherte Verdienst beziehungsweise die rentenrechtlichen Zeiten vor Eintritt der Erwerbsminderung – umgerechnet in sogenannte Entgeltpunkte – und der Ort, an dem der Verdienst erzielt wird (alte oder neue Bundesländer).

Sie dürfen Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze, die Sie mit Ihrem „normalen“ Verdienst einhalten, zweimal pro Kalenderjahr bis zum doppelten Wert überschreiten. Dürfen Sie also beispielsweise monatlich 450 Euro hinzuverdienen, so kann der Hinzuverdienst in zwei Monaten bis zu 900 Euro betragen.

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5 Antworten

W*lfgangam 17.09.2016 | 14:38
Hallo assgeier, 1 ja 2 ja zu 1: Sie dürfen natürlich nicht bei beiden AG 2x die 900 ausreizen ;-) zu 2: wenn die Rente erst im Nov. beginnt, kann grundsätzlich nicht sofort das Doppelte erzielt werden - gibt aber Ausnahmen. Gruß w.
Erwinam 18.09.2016 | 09:36
Wie kann man das doppelte verdienen ohne die Stundenzahl zu erhöhen.....oder ist man dann immer noch erwersgemindert.......auf Kosten der Gesundheit....... Erwin
Erwinam 18.09.2016 | 09:36
Wie kann man das doppelte verdienen ohne die Stundenzahl zu erhöhen.....oder ist man dann immer noch erwersgemindert.......auf Kosten der Gesundheit....... Erwin
assgeieram 18.09.2016 | 11:42
Hallo Erwin, wo her kennst du meine Stundenzahl und das ich die erhöhen möchte? Bei max. 3 Std. pro Tag und max. 15 Std in der Woche sind das 60 Std im Monat. Hinzuverdienst 450,- € im Monat höchstens, bis auf 2 x im Jahr. Sollte ich in der Schule aufmerksam gewessen sein, ist das nach meiner Rechnung ein Std.-lohn von 7,50 €. Der Mindestlohn laut Gesetzgeber beläuft sich aber schon auf 8,50 € und im kommenden Jahr auf 8,84 € somit hätte ich bei 60 Std im Monat über 450,- € und somit die Streichung oder Kürzung der Rente herbeigeführt. Da ich aber schon einen höheren Std.l-ohn habe, achten wir schon auf die Std. Um die max. Std. zu erreichen, könnte ich auch 2 mal 900,- € im Jahr Hinzuverdinnen. OHNE MEINE GESUNDHEIT ZU GEFÄHRDEN. Assgeier
Erwinam 18.09.2016 | 15:10
Zitat von assgeier anzeigenausblenden
Kennen Sie den Fragebpgen: Nachprüfung der weiteren Rentenberchtigung? Wenn nicht sollten Sie sich den mal zu Gemüte führen.....aber da Sie scheinbar nicht bei der DRV Berlin gemeldet sind....geht sicherlich alles gut.....in diesem Sinne alles Gute! Außerdem wäre anzuraten nicht die vollen 15 h pro Woche auszunutzen.....Sie könnten ja dann auch 3 h 15 arbeiten und wären nicht mehr voll erwerbsgemindert......wenn der Sachbearbeiter den Daumen senkt..... Beste Grüße Erwin
Deutsche Rentenversicherung
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