Hallo Ebse56,
die Hinzuverdienstgrenze gilt für das Kalenderjahr, unabhängig davon, in wieviel Monaten das Einkommen erzielt wurde. Dabei ist nur das Einkommen maßgeblich, das während des Rentenbezuges erzielt wurde.
In Ihrem Fall darf also das Einkommen, das Sie in der Zeit vom 01.06.2022 bis 31.12.2022 erzielt haben, die Hinzuverdienstgrenze von 6.300,- Euro nicht überschreiten, was bei 5.000,- Euro ja nicht der Fall wäre. Sie müssen das Einkommen jedoch dem Rentenversicherungsträger -sofern noch nicht geschehen- mitteilen, auch wenn die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung