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Experten-Antwort

EM Rente Hinzuverdienst Berechnung

von Auskunfter11.01.2016 | 12:30
1566 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vor 2 Jahren erhielt ich eine Rückzahlungsforderung der DRV weil die Hinzuverd.-Grenze überschritten wurde,zugrundegelegt wurde mein Gesamtbrutto, das Sonn-Feiertags-Nachtzuschläge und eine von mir selbst einbezahlte Entgeltumwandlung zur AV enhält.Welche Teile meines Bruttolohns sind sozialversicherungsfrei bzw welches Brutto ist tatsächlich maßgebend für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze? Mein Gesamtbrutto würde sich abzgl. dieser SV-freien Zuschläge bzw der lf. Entgeltumwandlung erheblich reduzierenAuf meinen Lohnzettel finde ich ein RV-Brutto,ST-Brutto,AV-Brutto,KV_Brutto. Beruht diese Rückzahlung somit auf einer Falschberechnung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.01.2016 | 13:43

Hallo Auskunfter,

als Hinzuverdienst sind grundsätzlich sämtliche Zuwendungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen, die Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Sinne der § 14 SGB IV und § 17 SGB IV i. V. mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) darstellen und dem Grunde nach beitragspflichtig sind (in der Regel dürfte dies bei beitragspfllichtigen Arbeitnehmern das in der Entgeltbescheinigung unter RV-Brutto ausgewiesene Entgelt sein).

Zum Arbeitsentgelt gehören aber z.B. auch die über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgeltteile, die nicht beitragspflichtig sind.

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden ebenfalls als Hinzuverdienst berücksichtigt, soweit sie auf einem Grundlohn von mehr als 25 Euro je Stunde beruhen.

Arbeitsentgelt, das als sog. Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung eingesetzt wird, wird bis zu 4 % der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.

Ob die Rückzahlungsforderung der DRV auf einer falschen Berechnung Ihres Hinzuverdienstes beruhte, kann von hier nicht beurteilt werden.

Sie können aber jederzeit eine Überprüfung (formlos) beantragen.

2 Antworten

Auskunfteram 12.01.2016 | 21:08
Vielen Dank für Ihre Antwort! Das würde bedeuten, daß bei einem Stundenlohn unter € 20.- Sonn-Feiert.-Nacht-Zuschläge SV-frei wären und die Hinzuverd.-Grenze nicht beeinflussen. D.h. für mich: Gesamtbrutto- AV Entgeltumw- SFN Zuschläge
Auskunfteram 12.01.2016 | 21:23
oder besser gefragt: wie errechne ich lt. Verdienstbescheinigung-Gesamtbrutto (das sich mtl. ändert) meine tatsächliche Hinzuverdienstgrenze? Besten Dank für Ihre Auskunft
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