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Experten-Antwort

EM-Rente, Honorarvertrag und AG

von Lena06.03.2017 | 21:33
1532 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente. Nun kann ich als Vertretungskraft einen Job (Telefonannahme im Steuerbüro) auf Honorarbasis annehmen. Die Tätigkeit würde unregelmäßig (je nach Bedatrf) zwischen 10 und 12 Uhr anfallen. Ich würde keinesfalls über 450 Euro verdienen und die Tätigkeit natürlich der Rentenversicherung und Krankenkasse melden. Da ich aus einer früheren freiberuflichen Tätigkeit eine Steuernummer habe, würde ich sie in der Lohnsteuererklärung in einer Einnahme-Überschussrechnung aufführen. Allerdings möchte ich nicht, dass mein Arbeitgeber erfährt, dass ich berentet bin. Ist das realisierbar? LG, Lena

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lena,

sofern es sich tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit handelt, hätten Sie ja gar keinen Arbeitgeber (nur einen Auftraggeber).

Bei Unsicherheit über Ihren rechtlichen Status können Sie bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Antrag auf Statusfeststellung stellen (Vordruck V0027):

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/

04_formulare_und_antraege/_pdf/V0027.pdf?__blob=publicationFile&v=21

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9 Antworten

W*lfgangam 06.03.2017 | 21:59
Hallo Lena, eher nein. Im Rahmen der Nachprüfungsmöglichkeiten UND allein schon wegen des Hinzuverdienstes /steht die Rente deswegen noch in voller Höhe zu /allein schon wegen der investierte Zeit, ist es eher unwahrscheinlich, dass Ihr Arbeitgeber nicht von der Verrentung erfährt. Nebenbei, müsste er es sowieso wissen, wie er Sie sozialversicherungsrechtlich zu 'behandeln' hat - als Rentnerin ...versicherungsfrei oder (gewünscht) sozialversicherungspflichtig. Vielleicht suchen Sie mal das offensive Gespräch mit Ihrem AG, stellen Ihre Situation dar und bringen auch Ihre Arbeitsleistung damit ein, was Sie derzeit im Stande sind, für ihn abzuliefern - man/frau muss nicht immer gleich das Schlechteste vom AG erwarten. Gruß w.
Klugpuperam 06.03.2017 | 22:20
Eine Beschäftigung neben einer vollen EM-Rente rechnet sich anders ab, als eine normale Beschäftigung. Davon abgesehen, wäre eine echte Honorartätigkeit ja bei einem Auftraggeber. Der begleicht die Rechnung, die Sie stellen. Ob Sie Rentnerin sind, kann dem herzlich egal sein. Wollen Sie denn angestellt oder selbstständig tätig werden?
Lenaam 06.03.2017 | 22:56
Hallo, danke für Eure Antworten. Ich würde einen Honorarvertrag bekommen. Ich wäre also selbständig tätig. Der Arbeitgeber zahlt keine Versicherungsbeiträge. Ich schreibe ihm eine Rechnung jeweils über die zwei Stunden und die Anzahl der Tage im Monat, die er dann bezahlt. LG, Lena
Werner67am 07.03.2017 | 07:29
Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit klingt keinesfalls nach einer selbständigen Tätigkeit. Der Arbeitgeber muss Sie als Minijobberin anmelden, sonst wird es bei der nächsten Betriebsprüfung Probleme geben hinsichtlich Scheinselbständigkeit.
Lenaam 07.03.2017 | 10:25
Hallo, danke für die Antwort. Ich habe einen Mustervertrag des Arbetgebers vorliegen, in dem u.a. steht, dass ich frei entscheiden kann, ob ich Aufträge an- oder ablehne. Ich gehe also davon aus, dass. Er sich mit Honorarverträgen auskennt? LG, Lena
W*lfgangam 07.03.2017 | 21:01
Hallo Lena, das haben auch schon wirklich große Arbeitgeber geglaubt, dass sie die Sozialversicherungssysteme mit so genannten Honorarverträgen linken könnten, obwohl tatsächlich nur abhängige Beschäftigungsverhältnisse vorgelegen haben. Nicht der Vertrag zählt, sondern der 'Arbeitsinhalt' als solcher. Ihre Einzugsstelle für SV-Beiträge/Ihre Krankenkasse wäre die erste Anlaufstelle, um _tatsächlich_ eine versicherungsfreie selbständige Tätigkeit zu attestieren, nur dann wären Sie auf der sicheren Seite (allerdings, manche Krankenkassen haben bei solchen 'komplizierten' Fragen aber ein besonderes 'Trägheitsmoment': was der AG meldet/nicht meldet ist immer richtig ;-)) Letztendlich können Sie auch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung einleiten, um das abschließend zu klären. Wollen Sie allerdings nur Ihre Ruhe und ein paar EUR Nebenverdienst haben, machen Sie gar nichts - aus Sicht Ihrer EM-Rente wäre das die schlechteste Lösung und könnte zu erheblichen Nachforderungen der DRV führen, von den Summen wollen Sie nicht wirklich albträumen. Gruß w.
Lenaam 07.03.2017 | 22:10
Hallo, ich habe der Rentenversicherung schon vor ein paar Monaten mitgeteilt, dass ich einer Honorartätigkeit nachgehen möchte. Ich dachte, das Verfahren ist, dass ich der Krankenkasse und der Rentenversicherung den Vertrag zusende und das dann damit geklärt sei. Wäre das die richtige Vorgehensweise, ohne dass sich später Konsequenzen ergeben? LG, Lena
W'*lfgangam 07.03.2017 | 23:30
Hallo Lena, eigentlich ja *) - aber warten Sie doch bitte die Experten/in-Antwort morgen vielleicht mal ab – möglicherweise hat er/sie eine wirkliche Hilfe in der Antwort, statt nur eine Telefon-Nr. ;-) Gruß w. *) Konsequenzen können sich – wie oben schon mir dargestellt – immer ergeben/Beitragsnachforderungen/Rentenrückzahlungen. Nur, da Sie das selbst zeitnah in die Wege geleitet haben, würde es weniger weh tun, als wenn das erst in 5 Jahren 'aufgedeckt' wird. Und bei unter 450 EUR mtl. kann wirklich nicht viel/gar nichts passieren.
Lenaam 08.03.2017 | 02:24
Danke für Deine Bemühungen :-)
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