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EM-Rente im Ausland

von Dieter27.03.2007 | 16:08
1551 Ansichten
3 Antworten

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Darf man während dem Bezug einer EM-Rente im Ausland wohnen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.03.2007 | 15:50

Hallo Dieter,

sofern es sich nicht um eine Rente handelt, die aufgrund der Arbeitsmarktsituation gewährt wurde, ist eine Wohnsitznahme im Ausland unschädlich. Als deutscher Staatsbürger wird Ihnen die Rente in vollem Umfang in das jeweilige Land gezahlt. Sollten der Rentenberechnung allerdings Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zugrunde liegen, wäre ggf. eine Kürzung vorzunehmen.

2 Antworten

???am 27.03.2007 | 19:17
Natürlich. Sie sollten sich allerdings vorher erkundigen, ob Ihre Rente dann auch in voller Höhe ins Ausland gezahlt wird. Das ist nämlich von verschiedenen Faktoren (welches Land, medizinische Grundlage der EM-Rente) abhängig.
Unbekanntam 27.03.2007 | 19:03
Ihre Frage lässt sich so einfach mit ja oder nein nicht beantworten. Dies hängt davon ab, welche Nationaliätät Sie haben, in welches Ausland Sie gehen möchten, ob es sich um eine Teil- oder Vollerwerbsminderungsrente handet, wenn es um eine "volle" handelt, ob es sich um eine "Arbeitsmarktrente" oder aus medizinischen Gründen um eine "Volle" handelt, ob Sie Vertriebener bzw. Spätaussiedler sind, seit wann Sie die Rente beziehen und und und... Wenden Sie sich bitte persönlich an Ihre nächster Auskunfts- und Beratungsstelle. Ein persönliches Gespräch ist sehr sehr sinnvoll.
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