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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Dieter,
sofern es sich nicht um eine Rente handelt, die aufgrund der Arbeitsmarktsituation gewährt wurde, ist eine Wohnsitznahme im Ausland unschädlich. Als deutscher Staatsbürger wird Ihnen die Rente in vollem Umfang in das jeweilige Land gezahlt. Sollten der Rentenberechnung allerdings Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zugrunde liegen, wäre ggf. eine Kürzung vorzunehmen.
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