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Experten-Antwort

EM Rente in "AR für SB" umwandeln

von Cyberpi06.11.2010 | 17:37
2461 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Es geht um meinen Schwiegervater. Chronologisch: - Geboren 03/1947 - Seit 04/2007 bezieht er eine volle EM Rente - Im 09/2010 wurde bei ihm rückwirkend ab 04/2007 eine Schwerbehinderung (GdB 70) festgestellt (unbefristet) De er jetzt über 63 Jahre alt ist, kann er die EM Rente in die AR für Schwerbehinderte umwandeln lassen (beantragen). Er bekommt sicher nicht weniger Geld – so viel weiß ich schon. Meine Fragen: - Die EM Rente bekommt er mit 10,8 Proc. Abschläge. Fallen die bei Altersrente für SB weg? - Wird die AR anders besteuert? - Gibt es überhaupt den einen oder anderen Grund die Rente umwandeln zu lassen? - Geht die EM Rente mit 65 automatisch in die Altersrente oder Altersrente für SB über? Für Sachliche Antworten wäre ich sehr dankbar.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.11.2010 | 13:37

Hallo Cyberpi,

bezieht Ihr Schwiegervater bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres die volle EM-Rente, bleibt der Abschlag erhalten. Bezüglich der Besteuerung dürften keine Änderungen eintreten. Ein Grund, die Rente umwandeln zu lassen, könnte sein, dass nicht weniger evtl. aber mehr am Ende stehen kann. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht kein Anspruch mehr auf Rente wegen Erwerbsminderung. Ihr Schwiegervater erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 und 1 Monat. Vom Rentenversicherungsträger wird Ihr Schwiegervater zeitnah zur Antragstellung aufgefordert.

6 Antworten

Schadeam 07.11.2010 | 08:16
Nein kompliziert ist das nicht - aber erwarten Sie, dass die Experten am Samstagabend oder Sonntag arbeiten? Montag wird schon eine Antwort kommen. Arbeiten Sie heute? 1) Die Abschläge bleiben 2) an der Besteuerung ändert sich nichts 3) Gründe gibt es schon und wenn es nur das Gefühl ist, dass keine Nachuntersuchung mehr erfolgt. Lassen Sie sich die AR berechnen und entscheiden dann. 4) Ja, eigentlich schon, man bekommt dann zwar ein Formular zugeschickt, aber selbst wenn man nicht antwortet, wird es mit 65 die AR.
Cyberpiam 07.11.2010 | 07:49
...das ich keine Antwort bekomme...ist wohl zu kompliziert...Vllt aber ein Experte?
Cyberpiam 07.11.2010 | 13:13
Ups...Daran hab ich nicht gedacht, sorry. Aber für die Antworten von Schade bin ich auch dankbar. Dann gibt es allerdings keinen Grund umwandeln zu lassen...Mein Schwiegervater hat COPD, da kann es nur schlechter werden...:-(
Rentenkürzungenam 07.11.2010 | 17:29
War der Versicherte am 01.01.2007 als schwerbehinderter Mensch (§ 2 Abs. 2 SGB 9) anerkannt, konnte Vertrauensschutz hinsichtlich der Anhebung der Altersgrenzen bestehen. Wenn http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… zutreffend gewesen wäre, wäre eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich gewesen. Siehe auch http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Cyberpiam 08.11.2010 | 06:40
Rentenkürzungen: danke für die Antwort, es trifft aber nicht zu, da die Schwerbehinderung rückwirkend erst seit 04/2007 vorliegt.
Cyberpiam 08.11.2010 | 17:14
Herzlichen Dank für alle Antworten! Wie auch immer, es kann nicht schaden einen Antrag auf die Altersrente für Schwerbehinterte zu stellen. MfG Cyberpi
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