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Experten-Antwort

EM Rente jetzt oder nach 78 Wochen

von Actros13.08.2018 | 09:34
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin 1960 geboren, seit Januar krank,im April Herz OP,dann Reha und als arbeitsunfähig entlassen.darf laut Kardiologe meinen erlernten und bis zur Krankheit ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben.soll ich jetzt oder später Erwerbsminderungrente beantragen?(Krankengeld ist 250 Euro mehr)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Actros,

der Hinweis von User Krankengeld bzgl. einer Bearbeitungsdauer ist zu beachten. Wenn Sie sich entschieden haben einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, müssen Sie bedenken, dass es bis zu 6 Monate dauern kann, bis über den Rentenantrag entschieden wurde.

Die anderen User geben auch zu bedenken, dass eventuell der Antrag auch abgelehnt werden kann.

Wenn Sie dann in das Widerspruchsverfahren gehen, kann dieses Verfahren auch nochmal schnell bis zu 6 Monate dauern, bis über den Widerspruch entschieden wurde. Bis zur Entscheidung über den Rentenantrag bzw. Widerspruch haben Sie Anspruch auf Krankengeld für insgesamt 78 Wochen, aber jetzt sind bereits gut 8 Monate vergangen.

Sollte es zu dem Werdegang kommen, wie er beschrieben wurde, und Ihr Krankengeldanspruch läuft während des Verfahrens aus, dann gehen Sie bitte vier Wochen vor Ende des Krankengeldbezuges zur Agentur für Arbeit und sagen der Sachbearbeitung, dass derzeit entweder ein Antrags- oder ein Widerspruchsverfahren anhängig ist.

Das Ende des Krankengeldbezuges muss Ihnen Ihre Krankenkasse rechtzeitig mitteilen.

Ob und wann Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen, ist Ihre Entscheidung.

Es sei denn, die Krankenkasse fordert Sie schriftlich auf, innerhalb einer genannten Frist einen Reha- oder Rentenantrag zustellen.

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8 Antworten

???am 13.08.2018 | 10:42
Ob Sie überhaupt einen Rentenanspruch haben, hängt in Ihrem Fall nicht nur davon ab, ob der Gutachter der DRV mit Ihrem Arzt übereinstimmt, sondern auch davon ob der Jurist der DRV Sie auch als nicht verweisbar auf einen artverwandten Beruf einstuft. Aber selbst wenn Sie eine Rente bekommen, wird das nur eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit sein. Ob in einem solchen Fall das Krankengeld komplett wegfällt, bezweifle ich. Wahrscheinlich wird nur die Rente darauf angerechnet.
1960eram 13.08.2018 | 11:09
Naja, als Jahrgang 1960 fällt man noch unter einen gewissen Bestandsschutz, dachte ich, da ist es nicht so einfach, auf einen Job als Museumswärter zu verweisen!
Krankengeldam 13.08.2018 | 09:40
EM-Rente sofort beantragen. Sollte diese, aus welchen Gründen abgelehnt werden, kommt nach Wegfall des KG das große Heulen.
1960eram 13.08.2018 | 11:09
Naja, als Jahrgang 1960 fällt man noch unter einen gewissen Bestandsschutz, dachte ich, da ist es nicht so einfach, auf einen Job als Museumswärter zu verweisen!
Fortitude oneam 13.08.2018 | 14:57
Hallo, Krank bedeutet nicht gleich Erwerbsminderungsrente. Es kommt doch darauf an was Sie anstreben. Auch nach einer Herz OP und im Anschluss eine Reha, können viele Menschen wieder Ihre Tätigkeit aufnehmen. Ein Antrag auf EMR kann sich sehr viele Monate bis Jahre hinziehen (Ablehnung, Widerspruch, Ablehnung, Sozialgericht). Deshalb empfehle ich Ihnen jetzt schon einen Antrag zu stellen. Vielleicht bekommen Sie ja eine teilweise EMR. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 13.08.2018 | 19:14
Hallo Actros, wenn Sie aktuell finanziell besser dastehen mit dem KG, würde ich den Rentenantrag noch nicht in Erwägung ziehen. Die KK wird sich das eh nicht 78 Wochen so einfach ansehen - wie oben erwähnt - werden Sie wohl über kurz oder lang zum Reha-Antrag aufgefordert werden, aus dem dann ein Rentenverfahren werden kann. Ist Reha-Fähigkeit gar nicht gegeben/die 78-Wochen-Frist kann ausgereizt werden (sofern der MdK nicht noch 'korrigierend' zugunsten der KK eingreift), kann es nach Ende KG auch noch im Rahmen der 'Nahtlosigkeit' ins ALG gehen, das für max. 2 Jahre möglich. Da sind viele Wenns und Abers, aus finanzieller Sicht wäre einfach Abwarten mein 1. Rat und dann reagieren, wenn die KK auf Sie zukommt/schriftlich natürlich - auf telef. 'Hilfsangebote' der KK müssen Sie nicht unbedingt reagieren ;-) Gruß w.
Nanoukam 14.08.2018 | 06:45
Ich würde mir die Telefonnummer des Sachbearbeiters der KK nach dem ersten Anruf merken und nicht mehr rangehen oder blockieren! Ich wurde in den letzten Jahren zwei Mal ausgesteuert bevor es dann in die volle EMR auf Dauer ging und kann ihnen sagen die versuchen alles, auch was sie nicht dürfen. Das kann gerade psychich manchmal sehr an einem nagen... Wenn die was wollen sollen sie das schriftlich geltend machen!
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