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Experten-Antwort

EM Rente Kürzung der Zeiten in Polen um 40%

von Wanda26.06.2021 | 18:50
790 Ansichten
2 Antworten

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Worum geht es: Guten Tag, bin weiblich und beziehe seit Juni 2013 eine volle Erwerbminderungsrente . Anerkannte beitragspflichtige Zeiten : Oktober 1977 bis Juni 2013 ) Bin Spätaussiedlerin .Zugezogen im Juni 1988 aus Polen .Wohne seit Juni 1988 in Deutschland. Bei der Berechnung der EM Rente damals im JUNI 2013 wurden mir die Zeiten in Polen ( von Oktober 1977 bis Juni 1988 ) um 40% gekürzt. Ist das korrekt oder wurde hier damals Fehler bei der Berechnung gemacht ? Bei meiner Bekannten die die gleichen Zeiten in Polen gearbeitet hat wurden die Zeiten in aktuellem Bescheid für eine Altersrente mit 63 vom Mai 2021 NICHT gekürzt Grüße Wanda

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wanda,

sollten Sie unsicher sein, ob alle Zeiten in Polen aufgrund der FRG-Vorschriften bzw. des deutsch-polnischen Abkommens vollständig und richtig angerechnet worden sind, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Allgemeine Informationen finden Sie in der Broschüre "Aussiedler und ihre Rente":

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/aussiedler_und_ihre_rente.html

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1 Antworten

Wandaam 26.06.2021 | 23:24
Hallo ! Die anfrage hat sich erledigt : Ich habe den Bescheid unaufmerksam gelesen, Ich hatte nur 2 Monate nach dem FRG anerkannt bekommen und für nur die 2 Monate folgte Abzug 40 % und NICHT für die gesamte Zeit in Polen. Ich habe nicht geahnt , dass es zwei Arten der Anerkennung der Zeiten gibt : 1. DPRA ( gilt NUR für die Aussiedler aus Polen ) 2. FRG Für alle andere Ausländer , die keine Aussiedler sind , auch für Polen , die keine( Spät )Aussiedler sind Mir wurden die Punkte nur für die 2 ( 1.10.-30.11.1983 Monate gleich nach der Geburt meiner Tochter im September 1983 40 % gekürzt. Steht : 2 Monate Pflichtbeutragszeit für Kindererziehung Schwangerschaft / Mutterschutz( w polsce to sie nazywalo macierzynski ). Die Zeiten ab dem 1.12.1983 sind weiter ohne Abzug nach dem DPRA annerkant ( to bylo w Polsce Urlop wychowawczy-) Diese Kürzung hat sich kaum auf die Höhe der Rente ausgewirkt aber dennoch würde mich interessieren warum wurde es nach der Geburt 2 Monate 40% abgezogen ( nach FRG und nicht nach DPRA ) anerkannt. Gruß Wanda
Deutsche Rentenversicherung
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