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EM-Rente mit Zurechnungszeiten

von Nicki20.12.2007 | 17:19
1282 Ansichten
2 Antworten

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Ich beziehe eine Volle EM-Rente auf dauer und auf meinem Rentenkonto steht Rentenbezug mit Zurechnungszeit was beteutet das?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.12.2007 | 08:00

Siehe Lexikon auf www.ihre-vorsorge.de:

Die Zurechnungszeit gehört als beitragsfreie Zeit zu den rentenrechtlichen Zeiten. Sie wird berücksichtigt, wenn der Versicherte vor Vollendung des 60. Lebensjahres Rentner wird oder verstorben ist.

Bei Renten, die ab dem 1. Januar 2004 beginnen, ist Zurechnungszeit die gesamte Zeit vom Eintritt des Leistungsfalls bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs. Bei Rentenbeginn vor 2004 wurde die Zurechnungszeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr, je nach Monat des Rentenbeginns, nicht voll berücksichtigt. Die Zurechnungszeit wird bei einer Rente wegen Erwerbsminderung, einer Hinterbliebenenrente oder einer Erziehungsrente zu den übrigen vom Versicherten tatsächlich zurückgelegten Zeiten hinzugerechnet. Der Versicherte wird damit so gestellt, als hätte er entsprechend der bisherigen durchschnittlichen Beitragsleistung weiter Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.

1 Antworten

Brilleam 20.12.2007 | 17:40
vgl. § 59 SGB VI Bei einer EM-Rente ersetzt die Zurechnungszeit quasi die 'fehlenden Beitragszeiten' vom Eintritt der EM bis zum 60.Lj. (kann insb. bei jüngeren Versicherten viel ausmachen, was Versicherungsverkäufer des freien Marktes gerne verschweigen!) - die Ermittlung erfolgt im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung aus den bislang erreichten, eigenen Werten. Einfach hinten im Bescheid mal nachlesen, wie viele Entgeltpunkte auf 'beitragsfreie Zeiten' entfallen - damit ist u.a. die Zurechnungszeit gemeint. Beim Übergang von der EM-Rente in die Altersrente werden aus den Zurechnungszeiten dann Anrechnungszeiten wegen Rentenbezug.
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