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Experten-Antwort

EM-Rente nach 20 Jahre in der Behindertenwerkstatt gearbeitet

von Micha21.11.2011 | 18:46
4784 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin geboren 1968 und Eintritt seit 1.8.1990 in der Behindertenwerkstatt gearbeitet. EM-Rentenantrag (Erwerbsmäßigsrenten-Antrag) - Feld 8.1. Seit wann und wegen welche Gesundheitsstörung halten SIe sich für erwerbsgemindert (im Formular R210): seit geboren und taubstumm Taubstumm/Gehörlosigkeit ist Gesundheitsstörung ==> Richtig oder falsch im Feld 8.1. des Formulars R210 (Anlage zum Antrag)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

ergänzend zu den Ausführungen teilen wir Ihnen mit, dass die Deutsche Rentenversicherung ein Servicetelefon für hörgeschädigte Menschen eingerichtet hat. Fragen zu Ihrer Rentenantragstellung können Sie so direkt an die Deutsche Rentenversicherung richten.

Informationen zu diesem Servicetelefon können Sie bspw. der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de entnehmen.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Alltagsbegleiteram 21.11.2011 | 23:58
Das ist genau richtig. Sie können dort auch etwas ausführlicher werden, es ist ja genug Platz im Formular. Zum Beispiel: Gehörlos seit der Geburt, keine Sprachfähigkeit, siehe Schwerbehindertenausweis GdB…., Merkzeichen…., Wenn Sie außer der Gehörlosigkeit noch bleibende Krankheiten haben, schreiben Sie das auch dorthin. Es kann helfen, wenn Sie eine Kopie vom Feststellungsbescheid der Schwerbehinderung mitschicken, wenn Sie den noch haben. Wenn Sie Arztunterlagen haben, schicken sie auch Kopien davon mit (keine Originale).
Schadeam 22.11.2011 | 08:05
Bei dem Personenkreis, der seit 20 oder mehr Jahren in der WfbM als Behinderter arbeitet, wird in der Regel niemand lesen, was alles im R210 steht - in diesen Fällen reicht eigentlich die formlose Bemerkung im R100 "war immer in der WfbM beschäftigt" und den R210 kann man auch weglassen. Das klappt zumindest in unserer Region....:)
Alltagsbegleiteram 22.11.2011 | 20:29
Zusatzinformation: Für das Servicetelefon muss Ihr Rechner für Bildschirm-Telefonie eingerichtet sein. Dann können Sie mit Webcam über das Internet den Gebärdensprach-Dolmetschdienst „TeSign“ anrufen. Dieser stellt eine für Sie gratis Verbindung zum zur Deutschen Rentenversicherung Bund – Abteilung Rehabilitation her und dolmetscht das Gespräch. So funktioniert es: 1. Laden Sie sich nacheinander folgende Software runter: 1. MMX Tess Client (nur erforderlich, wenn Sie kein Tess-Kunde sind) 2. Deutsche-Rentenversicherung-Servicetelefon-exe 3. Deutsche-Rentenversicherung-Bund-Abteilung-Rehabilitation.exe 2. Installieren Sie die Software auf Ihrem PC. 3. Nach der Installation erscheinen beide Symbole auf Ihrem Desktop. 4. Klicken Sie auf das Symbol "Deutsche Rentenversicherung Servicetelefon-exe" oder "Deutsche Rentenversicherung Bund - Abteilung Rehabilitation-exe". 5. Wählen Sie den gewünschten Dienst TeSign (oder TeScript) aus. 6. Sie werden mit einem Dolmetscher von Tess verbunden. Dieser übersetzt Ihr Telefonat mit der Deutschen Rentenversicherung.
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