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EM-Rente nach Knie TEP OP?

von Furchi22.10.2010 | 19:53
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nach der Erforderlichen Knie Op und dem Einsatz eines künstlichen Gelenkes wurde ich in der Reha darauf hingewiesen, dass ich nur 3- unter 6 Stunden arbeiten darf oder kann. Ist es angebracht einen EM-Rentenantrag zu stellen? Die Voraussetzungen der Vorversicherung erfülle ich. LG J. Furchert

12 Antworten

Erstauntam 22.10.2010 | 23:04
Bei einer einseitigen Endoprothese gibt es gerademal einen GdB 30. Es ist mir wirklich rätselhaft ,wieso man deshalb nicht voll erwerbsfähig sein sollte. Gut,als Solotänzer vielleicht nicht mehr,aber in tausend anderen Berufen doch schon. Aber wenn Sie es genau wissen wollen,dann stellen Sie einfach einen Antrag auf EM-Rente und warten Sie ab was dabei herauskommt. Ob es angebracht ist,dazu schweige ich lieber.
Klemensam 23.10.2010 | 07:35
Wenn die Rehaärzte ihre Erwerbsfähigkeit auf mehr als 3 aber unter 6 std. festgelegt haben, werden Sie im Normalfall dann auch eine teilweise EM-Rente erhalten. Der med. Dienst der RV muss sich zwar dem Rehaergebnis nicht zwangsläufig und immer an schließen, tut dies aber doch meistens. Stellen Sie also den EM-Antrag jetzt zeitnah um eine teilw. EM-Rente zu erhalten.
KSCam 23.10.2010 | 11:35
Keiner kennt das Alter des Fragestellers, keiner seinen Beruf, etc..... Sogesehen ist alles, was wir von uns geben reine Spekulation, ob eine Teilrente, eine berufl. Rehamaßnahme oder sonst was folgt, muss der Einzelfall zeigen. Somit sollte J. Furchert mit seinen Ärzten reden, was er / sie noch machen kann. Dann sollte er / sie prüfen, was beruflich angestrebt wird und dann sollten die entsprechenden Anträge gestellt werden. Die örtlichen Beratungsstellen sind dann die richtigen Ansprechpartner.
J. Furchertam 23.10.2010 | 15:36
Ich bin 47 Jahre alt. Eine Umschulung wegen Knieproblemen hatte ich schon 1997. Im anderen Knie rumort es auch schon.
Rolfam 23.10.2010 | 18:40
Sie können doch eine sitzende Tätigkeit ausüben.Wären Sie in Rente würden Sie ja auch zuhause sitzen. Da haben Menschen mit ganz anderen Problemen eine Ablehnung ihres Rentenantrages bekommen. Übrigens,es gibt Menschen,die sind querschnittsgelämt und arbeiten trotzdem. Oder unser Buchhalter im Betrieb,dem hat man beide Beine oberhalb der Knie amputiert,der arbeitet trotzdem schon jahrelang mit seiner Behinderung und sitzt dabei in seinem Rollstuhl.
Anitaam 23.10.2010 | 18:33
Das beantwortet noch nicht die Frage, ob es so im Entlassungsbericht stand - sonst dürfte der Antrag aussichtslos sein...
lutscham 24.10.2010 | 00:17
Aber die meisten von Ihnen erwähnten Leute erhalten eine Erwerbsminderungsrente. Und wenn es nur eine halbe ist. Unser Finanzminister sitzt auch im Rollstuhl und arbeitet immer noch. Das ist meistens eine Sache des Geldes, oder die Gier nach Macht und Geld. Außerdem kommt es darauf an welchen Beruf ausgeübt wird. Also ich habe selber Probleme mit den Knien und weiß über die Probleme genau bescheid. Fällte nur ein Papier runter ist man schon auf Hilfe angewiesen.
J.Furchertam 24.10.2010 | 16:20
Was hat ihre Antwort mit meiner Frage von oben zu tun??? Ich habe nur über die Möglichkeit spekuliert. Sie kennen den ganzen Fall nicht. Warum treffen Sie dann so unqualifizierte Aussagen?
Anitaam 23.10.2010 | 11:19
Und das steht so im Entlassungsbericht? Oder hat es nur mal irgend jemand so erwähnt? Nach meiner Laienmeinung dürfte das allerdings eher eine Umschulung als Rente ergeben; aber man weiß ja nie...
Anitaam 23.10.2010 | 11:19
Und das steht so im Entlassungsbericht? Oder hat es nur mal irgend jemand so erwähnt? Nach meiner Laienmeinung dürfte das allerdings eher eine Umschulung als Rente ergeben; aber man weiß ja nie...
Rolfam 24.10.2010 | 15:03
Zitat von lutsch anzeigenausblenden
Von denen erhält keiner eine Rente,da sie ja voll arbeiten.Es wird ja niemand zur Rente gezwungen. Und was das Blatt Papier angeht,da gibt es unzählige Hilfsmittel für Behinderte,mit denen man es bequem vom Stuhl aus aufheben kann. Oder würden Sie ansonsten im Rentenfall zuhause bewegungsunfähig ihre Tage im Bett verbringen wegen der Knieprobleme? Einziges Kriterium pro EM-Rente wäre die Wegefähigkeit.Das wird dann der Gutachter mit einbeziehen.
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