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EM-Rente nach Krankengeld beantragen?

von Bono909.03.2009 | 10:29
1428 Ansichten
4 Antworten

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Hallo allerseits, ich möchte eine Frage loswerden, die einen Freund betrifft, dem ich gerne helfen möchte. Er ist 1957 geboren und seit 11/2006 arbeitslos. Die Arbeitslosigkeit hat ihn in Verbindung mit den noch ausstehenden Schulden wegen Hauskaufs und der Aussichtslosigkeit für ungelernte Arbeiter auf dem Arbeitsmarkt sehr stark zerrüttet. Um es kurz zu sagen: Er ist psychisch am Ende, nicht mehr er selbst. Die Behandlung hat nichts gebracht. Er hat jetzt genau 78 Wochen Krankengeld bezogen. Die Krankenkasse hat ihm das Ende des Bezugs aber erst vor ein paar Tagen mitgeteilt. Was sollte dieser Freund jetzt am besten machen? Soll er zur AfA gehen und ALG I beantragen oder gleich EM-Rente? Wenn er als kranker Arbeitsloser ALG I beantragt, wird ihm dieses dann von den durch die Krankzeit erworbenen weiteren 8 Monate abgezogen oder ist das eine gesonderte Form des ALG I und ihm bleiben die 8 Monate voll erhalten, bis er wieder "gesund arbeitslos" ist? Wenn der Antrag auf EM-Rente der klügere Weg wäre, wie und wo wäre diese zu beantragen? Würde mich über Hilfe sehr freuen. Grüße Bono

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Krankasse zahlt bis zu 78 Wochen Krankengeld. Danach zahlt die Agentur für Arbeit AloGeld als sog. Nahtlosigkeit bis festgestellt wird ob man Rentner werden wird oder nicht.

Die Nahtlosigkeit muss bei der AfA beantragt werden. Dann wird die AfA ihn auffordern einen Rentenantrag zu stellen.

3 Antworten

ALG oder EM-Renteam 09.03.2009 | 16:21
Es könnte sein, dass ihrem Freund bei bestehender AU das ALGI gekürzt wird. Bei Rentenantrag im Rahmen der Nahtlosigkeit müsste die volle Höhe gezahlt werden.
Kannnichtstimmenam 09.03.2009 | 16:19
Auch ALGI im Rahmen der Nahtlosigkeit wird nur solange gezahlt, wie ein Anspruch besteht, nicht bis zur Entscheidung des Rentenanspruchs.
Bono9am 13.03.2009 | 11:56
Vielen Dank für die Antworten!
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