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Experten-Antwort

EM-Rente nach Reha?

von Gaby01.05.2012 | 09:08
3582 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ich bin arbeits- und leistungsunfähig (für 12 Monate) aus der Reha entlassen worden. Im Abschlussbericht steht, dass ich mich an einen Rentenberater, zwecks Erwerbsminderungsrente, wenden soll. Hier habe ich bald einen Termin, aber ich lese immer wieder, dass in einem solchen Fall (wenn man arbeitsunfähig entlassen wird), sich die DRV mit einem in Verbindung setzt? Stimmt das? Aber ich kann ja nicht drauf warten, ob und wann das passiert. Würde mich über Erfahrungen und Tipps freuen. LG Gaby

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 02.05.2012 | 10:39

Der Termin für die Rentenberatung ist der richtige Weg um Ihnen alles weitere ausführlich zu erläutern. Bisher ist doch noch überhaupt nicht klar, welchen Rentenanspruch Sie evtl. haben. Gibt es eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Beurteilung, ob es grundsätzlich eine befristete Rente (Zeitrente) gibt, ist ebenfalls offen. Alles noch ungeklärte Fragen. Sobald bei Ihrem Rentenversicherungsträger der Entlassungsbericht der Rehabilitationsklinik vorliegt, erfolgt automatisch die Prüfung, ob der bereits gestellte Reha-Antrag auch als Rentenantrag zu sehen ist und welcher Rentenanspruch besteht. Ist dies der Fall, erhalten Sie hierüber selbstverständlich eine schriftliche Mitteilung in der auch beschrieben ist, wie es weitergehen soll. Dies kann man Ihnen beim persönlichen Beratungsgespräch einfach nochmal besser erklären und auch schon eine Aussage zur Höhe der evtl. Rente treffen.

Experten-Antwortam 02.05.2012 | 15:58

Die Begriffe arbeits- und leistungsunfähig sind für die Rentenfeststellung nicht maßgebend. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Aufgrund der vorliegenden ärztlichen Unterlagen wird Ihr Leistungsvermögen festgestellt. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert. Ausschlaggebend ist also Ihr aktuelles Leistungsvermögen. Bei einem Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich erhalten Sie Rente wegen voller Erwerbsminderung (in voller Höhe). Liegt jedoch ein Leistungsvermögen ab 3 bis unter 6 Stunden täglich vor, dann erhalten Sie nur die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (nur die Hälfte wird gezahlt). Lassen Sie sich doch im Beratungsgespräch alles weitere zur besseren Verständnis erläutern.

5 Antworten

Nixam 01.05.2012 | 11:46
Hallo Gaby! Hat die Rehabilitationsklinik in Ihrem Entlassungsbericht, der etwa 1 Monat nach Abschluß Ihrer Rehabilitationsleistung erstellt und an den RV-Träger gesandt wird, vermerkt, daß Sie auf Dauer erwerbsgemindert sind, so wird Ihnen nach der Reha ein Schreiben vom Bereich Rehabilitation (Reha-Sachbearbeiter) der DRV übersandt, aus welchem hervorgeht, daß Sie erwerbsgemindert sind und Sie erhalten von der Rentenabteilung der DRV eine weitere Mitteilung, daß Sie einen formellen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen sollen. Wenn Ihnen die Wartezeit ....Erstellung des Entlassungsberichts abwarten.... und Mitteilung der DRV abwarten.... zu lang ist, dürfen Sie jederzeit selbst die Deutsche Rentenversicherung aufsuchen/anrufen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV senden/ bei der DRV stellen/zuschicken lassen. Auf jeden Fall erfolgt eine Auswertung des Entlassungsberichtes. Und auf jeden Fall sollen Sie eine Mitteilung der Rentenversicherung erhalten. Viele Grüße Nix
Gabyam 01.05.2012 | 18:28
Hallo, danke für die Antworten. Ja, es geht erst einmal um 12 Monate. Keiner weiß, wie es danach weitergeht. Ich werde dann am 10.05.2012 meinen Termin bei der Rentenberatung und dem VDK wahrnehmen. Vielen Dank noch einmal.
Gringoam 01.05.2012 | 17:55
" daß Sie auf Dauer erwerbsgemindert sind" Davon ist doch gar nicht Rede. Es geht doch nur ( wenn überhaupt ) um eine 12 Monatiige - also befristete - EM-Rente. Lesen Sie doch bitte die Beiträge genau bevor Sie antworten . Auch erfolgt eben nicht automatisch und immer eine Mitteilung durch ( z.b. Ausfüllung eiens EM-Antrages etc. ) durch die RV. Darauf sollte man sich nun nicht verlassen, sondern selbst das Heft des Handels in die Hand nehmen und einen EM-Antrag sofort stellen. Geht dann auch alles schneller.
Gabyam 02.05.2012 | 10:57
Danke für die Info. Jedoch weiß ich nicht, was sie damit meinen, ob ein Rentenanspruch auf volle oder auf teilweise Erwerbsminderung besteht. Ich bin doch arbeits- und leistungsunfähig entlassen oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Chrisam 02.05.2012 | 11:34
Den Begriff gibt es nicht. Fordern Sie in der Klinik eine Kopie des Berichtes für sich an. Dann sehen Sie klarer, auch wenn sich die DRV nicht an die Einschätzung der Ärzte halten muss und u.U. auch noch einen Gutachter einschaltet. Es gibt: arbeitsunfähig = Ende absehbar, Kasse zahlt Krankengeld, keine Rente unter 3 Stunden erwerbsfähig = volle EM-Rente (aber s.o.) 3 bis unter 6 Std. erwerbsfähig = halbe EM-Rente.
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