Hallo ErwinP,
zunächst ist nicht zwangsläufig, dass aufgrund der selbständigen Tätigkeit der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente entfällt. Erfolgt die Tätigkeit auf Kosten der Gesundheit, wird lediglich geprüft, inwieweit die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Selbst wenn alle Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden, und es zu keiner Rentenzahlung mehr kommt, bleibt der Anspruch bestehen.