Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenMeine Erfahrungswerte aufgrund meiner Tätigkeit bei Deutschen Rentenversicherung sind da recht unterschiedlich.
In der Regel erwartet der Rentenversicherungsträger die Bezifferung des Erstattungsanspruches der Agentur für Arbeit bzw. des Arbeitsgemeinschaft innerhalb von drei bis vier Wochen nach Bescheiderteilung.
Soweit möglich rate ich Ihnen dazu, sich direkt nach drei bis vier Wochen mit den Kollegen des Jobcenters in Verbindung zu setzen.
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