Die Erwerbsminderungsrente soll bereits am 01.05.2006 beginnen und 60,-- Euro höher ausfallen, als die Altersrente.
Bingo. Nehmen Sie die Erwerbsminderungsrente an. Zwar wird die Arbeitsgemeinschaft die Nachzahlung mit dem ALG II im Rahmen eines Erstattungsanspruchs verrechnen.
Aber unabhängig davon, wann die Altersrente bis Ende 2012 (ist so richtig!) beginnt, wird Ihre Altersrente im Rahmen des Besitzschutzes mindestens so hoch sein, wie die Erwerbsminderungsrente.
Eine Änderung des Abschlages kann ich derzeit bei einem nahtlosen Wechsel von der EM-Rente in die Altersrente unabhängig vom Zeitpunkt nicht erkennen. Dafür wurde die Invalidität zu spät anerkannt, nämlich nach dem 16.11.2000 (fester Stichtag laut Gesetz).
Ein Widerspruch ist meines Erachtens nicht erforderlich, vielmehr weitere Ausführungen Ihrerseits zur Annahme des Angebots und Bestimmung des Altersrentenbeginns.