Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM RENTE Raus aus der Grundsicherung

von SK208006.09.2019 | 10:29
355 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag Würde gerne mal folgendes wissen Habe einen Behinderungsgrad von 50% und habe 5 Jahre auf den 1 Arbeitsmarkt gearbeitet. Nun beziehe ich Grundsicherung nach SGB XII und arbeite seit 12 Jahren in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WFBM) zuvor war ich 11 Jahre auf einen Ausgelagerten Arbeitsplatz ganz normale 38 Stundenwoche. Meine frage ist da ja die EM Rente sehr niedrig ausfallen wird und mir immer wieder versichert wurde das man dann raus aus der Grundsicherung ist da stellt sich mir die frage wen die EM Rente auf Grundsicherungsnivue ist wie kann man aus der Grundsicherung sein bei EM Rente Meiner Meinung nach ist man doch schon durch die Grundsicherung und WFBM voll Erwerbsgemindert da wage ich das zu bezweifeln das man eine EM Rente erhalten soll, da ja die EM Rente auf die Grundsicherung als Vermögen oder Einkommen angerechnet wird hoffe sie können mir da weiter helfen

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 09.09.2019 | 08:03

Hallo User SK2080,

ob bei Ihnen Erwerbsminderung vorliegt, kann durch Deutsche Rentenversicherung erst geprüft werden, wenn Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 und eine Beschäftigung in einer WfbM hat nicht unbedingt eine Erwerbsminderung zur Folge.

Wenn Ihnen die Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt werden würde, wird sie auf die Grundsicherung angerechnet.

Ob Sie noch Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, wenn Ihnen eine Rente bewilligt werden würde, kann hier nicht beantwortet werden.

Experten-Antwortam 11.09.2019 | 15:25

Hallo SK2080,

um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten zu können, müssen bestimmte medizinische und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Näheres entnehmen Sie bitte der Broschüre "EM-Rente: Das Netz für alle Fälle". https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Ich empfehle Ihnen zu einem Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben und ggf. auch Ihren Rentenantrag aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

3 Antworten

SK2080am 11.09.2019 | 11:54
Also wen ich das richtig verstehe spielt es keine rolle wen man ein Gbd. von 50% und in einer WFBM arbeitet wird man keine Erwerbsminderungsrente bekommen da man ja von der Grundsicherung SGB XII im alter und bei Erwerbsminderung schon Erwerbsunfähig ist da es ja auf die Grundsicherung angerechnet wird und man ja jetzt schon Grundsicherung bezieht erhellt man keine Erwerbsminderung Rente
SK2080am 11.09.2019 | 13:14
Also wen ich das richtig verstanden habe kann man nur eine Erwerbsminderungsrente beziehen bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist sprich also wen ich schon vor der Erwerbsminderungsrente Grundsicherung SGB XII im Alter und bei Erwerbsminderung erhalte habe ich keinen Anspruch mehr auf Rente da diese ja von der Grundsicherung angerechnet wird
Rüdigeram 11.09.2019 | 15:58
Grundsicherung und EM-Rente sind 2 verschiedene Dinge. Grundsicherung tritt ein, wenn jemand auf Dauer Erwerbsunfähig ist, unabhängig von einen Anspruch auf EM-Rente. Bekommt man eine EM-Rente, die aber nicht ausreicht, also unter dem Sozialhilfe Satz liegt, dann tritt die Grundsicherung in Kraft, die dann die EM-Rente entsprechend aufstockt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026