Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User SK2080,
ob bei Ihnen Erwerbsminderung vorliegt, kann durch Deutsche Rentenversicherung erst geprüft werden, wenn Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 und eine Beschäftigung in einer WfbM hat nicht unbedingt eine Erwerbsminderung zur Folge.
Wenn Ihnen die Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt werden würde, wird sie auf die Grundsicherung angerechnet.
Ob Sie noch Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, wenn Ihnen eine Rente bewilligt werden würde, kann hier nicht beantwortet werden.
Hallo SK2080,
um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten zu können, müssen bestimmte medizinische und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Näheres entnehmen Sie bitte der Broschüre "EM-Rente: Das Netz für alle Fälle". https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
Ich empfehle Ihnen zu einem Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben und ggf. auch Ihren Rentenantrag aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
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