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Experten-Antwort

EM-Rente schon vor Aufforderung beantragen?

von Clazdia22.08.2024 | 06:14
389 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin arbeitslos, befinde mich aber im Krankengeldbezug. Ist es von Vorteil oder von Nachteil, wenn ich jetzt einen Antrag auf EM-Rente stelle, ohne auf die Aufforderung durch die KK oder die BA zu warten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Clazdia bzw. Claudia,

 

so eine Frage lässt sich im Forum nicht pauschal beantworten. Bitte vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch unter der 0800-1000-480-0. Vielleicht könnten dabei neue Erkenntnisse gewonnen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

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24 Antworten

Praxisam 22.08.2024 | 06:27
Kommt darauf an, welche Leistung die höhere ist: Alg/KG oder EM-Rente. Schauen Sie in Ihre letzte Renteninformation und vergleichen Sie die Beträge.
Kunoam 22.08.2024 | 06:46
Bei mir kam sofort die Bewilligung, womit ich nicht gerechnet hatte. 800 € weniger als das Krankengeld, was die Kasse grad mal zwei Monate gezahlt hat. KG und ALG wäre bedeutend höher gewesen in den kommenden 3,5 Jahren. Aber das Leben ist schlecht planbar. Und die DRV erst recht nicht.
Claudiaam 22.08.2024 | 06:56
Hab mich vielleicht falsch ausgedrückt.... Es geht mir nicht um die Höhe der EM-Rente (die wäre bei mir deutlich höher als KrG und ALG1). Es geht mir eher darum, dass bei einer offiziellen Aufforderung z. B. mein Dispositionsrecht wegfällt und ich das Ganze nicht mehr in der Hand habe. Ich würde von den Fachleuten gerne wissen, ob Anträge in Eigeninitiative eher erstmal abgelehnt werden, ob also im Umkehrschluss ein Antrag, der von offizieller Stelle gefordert wird, mehr Aussicht auf Erfolg hat.
Dispoam 22.08.2024 | 07:01
Zitat von Claudia anzeigenausblenden
Das Dispositonsrecht ist in der Praxis bei der Antragsbearbeitung recht"egal" für die Entscheidung, diese beruht auf der medizinischen Entscheidung der Ärtze, die wissen oft gar nicht, was die Sachbearbeitung im Hintergrund noch alles vorliegen hat. Daraus kann man mMn keine Rückschlüsse auf einen positiven oder negativen Bescheid ziehen.
Lizam 22.08.2024 | 07:05
Warum wollen Sie denn EM Rente? Arbeitslosigkeit bedeutet nicht gleichzeitig Erwerbsgemindert zu sein.
Claudiaam 22.08.2024 | 07:15
Ich möchte hier nicht meine ganze Krankengeschichte öffentlich machen, da das für die Beantwortung meiner Frage ja auch keine Rolle spielt. Die Voraussetzungen für die Beantragung sind gegeben und es ist nur eine Frage der Zeit, wann ich offiziell zur Antragstellung aufgefordert werde. Ich möchte nur wissen, ob ich den Ämtern besser zuvor komme.
Klare Sacheam 22.08.2024 | 07:23
Zitat von Claudia anzeigenausblenden
Ihre Überlegungen laufen ins Leere. Die Krankenkasse oder Arbeitsagentur dürfen Sie nur zur Stellung eines Reha-Antrages auffordern, aber NICHT zur Stellung eines Rentenantrages! Auch wenn Sie selber also einen REHA-Antrag stellen, kann Ihnen jederzeit nachträglich Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt werden, wenn Sie Krankengeld oder ALG1 beziehen. Für die Erfolgsaussichten eines EM-Rentenantrages ist es völlig egal, ob er mit oder ohne vorhergehende Reha-Aufforderung und Dispositionrechtbeschränkung gestellt wurde oder nicht. PS: bei einem späteren EM-Rentenantrag sollte immer beachtet werden, dass auch dann noch die rentenrechtlichen Voraussetzunghen erfüllt sind, zum Beispiel mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren.
Claudiaam 22.08.2024 | 09:34
Weil es im Antragsformular schwarz auf weiß drin steht. Und daraus ergibt sich meine Frage. PS. Lesen hilft!
Praxisam 22.08.2024 | 09:36
Wurden Sie zur Reha-Beantragung aufgefordert und resultiert daraus dann der Rentenantrag, dann liegt dem Rentenantrag eine Aufforderung zugrunde, aber eben nicht direkt, sondern über den Umweg Reha.
Manometeram 22.08.2024 | 09:38
Lesen allein reicht nicht, man muss es auch verstehen, und daran hapert es bei Ihnen offensichtlich.
Claudiaam 22.08.2024 | 10:04
Zu Ihnen und Ihrer freundlichen Kommunikation möge sich hier jeder selbst ein Urteil bilden. Glücklicherweise gibt es ja von anderen auch sachliche Antworten. Alles Gute Ihnen, vor allem Empathie und Sozialkompetenz!
Ihre Wunschantwort kann man Ihnen leider nicht gebenam 22.08.2024 | 10:45
Zitat von Claudia anzeigenausblenden
Nein, das ist vollkommen irrelevant, wann Sie den Antrag stellen, auch wenn das nicht Ihre Wunschantwort ist. Sie verschaffen sich bezüglich der Entscheidung über die EM-Rente dadurch werde einen Vor- noch einen Nachteil. Aber des Menschen Glaube ist sein Himmelreich :-)
Guter Ratam 22.08.2024 | 10:49
Zitat von Claudia anzeigenausblenden
Wenn die Voraussetzungen gegeben wären, wären Krankenkasse oder AfA schon tätig geworden. Fehleinschätzungen der eigenen Leistungsfähigkeit sind an der Tagesordnung. Sie sollten daher nicht Dinge planen, die mehr als unsicher sind und nicht in Ihrer Hand liegen. Da sind schon viele andere Antragsteller unangenehm überrascht worden.
DRVam 22.08.2024 | 10:56
Zitat von Guter Rat anzeigenausblenden
Besonders auf „Besserwisser“ wie @Claudia trifft das besonders zu. Eine derartige überhebliche Einstellung zu korrekten Antworten, die aber nicht die Wunschantworten sind, kann man sich auch nur in der Anonymität erlauben, ohne sich vollends zu blamieren. Letztendlich wird die Realität sie dann aber überzeugen.
Guter Ratam 22.08.2024 | 12:12
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Und denken Sie daran, wenn Ihnen in einem persönlichen Gespräch auch nicht Ihre Wunschantwort geliefert wird, bleiben Sie freundlich, sonst haben Sie noch ein Problem mehr.
Winfriedam 22.08.2024 | 13:58
So spät wie möglich. Alg und KK sind Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu 80 % des letzten Gehaltes. Jeder Monat lässt die akkumulierten Rentenpunkte anwachsen.
Icham 23.08.2024 | 05:28
Und dann wird die Erwerbsminderung zurückdatiert und diese Zeiten wegen der Zurechnungszeiten entfallen.
Janam 23.08.2024 | 10:36
Genau. Das ist einer der Punkte, an dem Gefahr besteht, dass der nette Sachbearbeiter der Rentenversicherung Beitragszeiten weg fälscht. Das kann man aber nachweisen, wenn man schön die Bescheinigungen der Krankenkasse und der Arbeitslosenversicherung für das Finanzamt aufhebt, denn Arbeitslosengeld und Krankengeld sind beitragspflichtige Einkommen. Und da Krankengeld und Arbeitslosengeld immer erst nachträglich bezahlt werden, sind dann die Rentenpunkte für den vorangegangenen Monat gesetzt. Sie werden fällig Mit der Bezahlung der Entgeltersatzleistung, es sei denn, man bekommt ALG oder Krankengeld als Transferleistung (Hartz IV, Bürgergeld).
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