Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

EM - Rente Überprüfungen

von Orchidee20.10.2012 | 14:53
2029 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen Ich bekomme eine unbefristete EM-Rente. Wer hat schon erfahrungen gemacht mit einer Überprüfung dieser, bei der DRV - Rheinland ? Danke vorab für eine Antwort

6 Antworten

Klaus-Peteram 20.10.2012 | 15:11
Das Thema hatten wir hier erst dieser Tage. Da ist eigentlich schon alles gesagt. Wie es aber die DRV Rheinland handhabt weiss ich nicht. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Sozialröchler?am 20.10.2012 | 22:27
Einfach mal im Forum die Suchfunktion bemühen würde mächtig schnell helfen. Das "Problem" wurde hier schon vielfach diskutiert. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Auszug: "Hier muss unterschieden werden zwischen ärztlich initiierten Überprüfungen des Leistungsvermögens und "Routinekontrollen" der Verwaltung. Die unsinnigen "Routinekontrollen" führt nach meiner Kenntnis nur noch die DRV Bund durch. Eine Rechtsgrundlage für diese völlig unmotivierten Anfragen besteht nach meiner Auffassung nicht. Die Folgen einer fehlenden, jedoch zumutbaren Mitwirkung hat der Leistungsberechtigte selbst zu tragen. Nach § 66 Abs. 1 SGB I kann der Rentenversicherungsträger die Sozialleistung ganz oder teilweise versagen, sofern der Versicherte seinen Mitwirkungspflichten nach §§ 60 bis 62 SGB I nicht nachkommt. Ich würde es darauf ankommen lassen. Bevor die Versagung erfolgt, muss der Leistungsträger nämlich eine Anhörung nach § 24 SGB X durchführen und einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid über die Versagung erteilen. Gegen diesen Bescheid kann man dann Widerspruch erheben, dem nach meiner Auffassung stattzugeben wäre. Rentenberater dürften sich dann über ein leicht verdientes Honorar freuen: "Ich lege gegen den Bescheid vom .. .. .... Widerspruch ein. Begründung: Eine Änderung in den Bedingungen, die für die Gewährung der Rente maßgeblich waren, ist nicht eingetreten." Würden das viele Rentner tun, würden diese Belästigungen auch sehr bald eingestellt, wie das bei anderen Rentenversicherungsträgern schon seit Jahrzehnten geschehen ist. Vielleicht helfen auch schon einige Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde (Bundesversicherungsamt). Zur Mitwirkung verpflichtet ist der Leistungsbezieher m. E. nur im Rahmen seiner Mitteilungspflichten, die sich auf eine Änderung der Verhältnisse beschränkt. Diese Verpflichtung soll dazu beitragen, Verwaltungsakte mit Dauerwirkung gemäß § 48 SGB X einer geänderten Rechtslage anzupassen. Es soll nach Möglichkeit verhindert werden, dass Leistungen zu Unrecht bezogen werden. Sofern jedoch keine Änderung eingetreten ist, besteht auch keine Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht. Lesen Sie zu § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I: "Hier wird in erster Linie die Mitwirkungspflicht desjenigen geregelt, der eine Sozialleistung erhält. Es geht um eine Änderung der Umstände, die zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der bewilligten Sozialleistung gehören. Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens betreibt der Sozialleistungsträger im Regelfall k e i n e weitere Sachverhaltsaufklärung. Aber nur, wenn er von relevanten Änderungen Kenntnis erhält, kann er veranlassen, dass Dauerleistungen den tatsächlichen Verhältnissen im Rahmen der geltenden Gesetze angepasst werden, dass also z. B. laufende Geldleistungen erhöht, herabgesetzt oder eingestellt werden. Änderungen, die lediglich die Rechtslage betreffen (z. B. Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung) sind vom Leistungsbezieher nicht mitzuteilen. Sie sind beim Sozialleistungsträger bekannt. Ein Unterfall der Änderung der Verhältnisse ist die 2. Alternative der Nr. 2 der Vorschrift. Sie schreibt vor, dass Änderungen aller Umstände mitgeteilt werden müssen, über die im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren Erklärungen abgegeben wurden (z. B. Erklärungen über Einkommens- oder Vermögensverhältnisse)." http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… "
Orchideeam 20.10.2012 | 23:51
Danke für die Antworten Mir geht es ausschließlich um Erfahrungen mit der DRV-Rheinland. Das jeder wohl sein eigenes süppchen kocht, habe ich durch lesen hier im forum auch schon bemerkt.
Sozialröchler?am 21.10.2012 | 21:44
So ist es, weil es eben nicht wirklich eine gesetzliche Grundlage gibt. Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten gibt es nämlich nur bei einer Änderung der Verhältnisse. Wenn sich nichts ändert, muss auch weder etwas "überprüft" noch etwas mitgeteilt werden.
Lolaam 22.10.2012 | 19:40
Ich bekomme seit einem Jahr auch eine unbefristete Erwerbsminderungsrente von der Drv Rheinland. Würde mich auch mal interessieren ob diese (wie schon so oft geschrieben von der Drv-Bund ) alle zwei jahre überprüft wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026