Sie sollten sich umgehend mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, um zu klären, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Altersrente oder auch eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind. Wenn Ihr Leistungsvermögen eingeschränkt ist, können Sie jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Der Grad der Behinderung (GdB) ist allerdings bei der Beurteilung des Leistungsvermögens nicht maßgebend.