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Experten-Antwort

EM-Rente und Abschläge

von Boeing Mirjam28.11.2014 | 13:27
1312 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, ich bin im August 1953 geboren und 50 % schwerbehindert. Eigentlich wollte ich am 1.12.2014 mit dem entsprechenden Abschlag in Altersrente gehen. Jetzt wurde mir geraten, doch einen Antrag auf EM-Rente zu stellen weil da der Abschlag geringer sei. Stimmt das? Vielen Dank M. Boeing

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.12.2014 | 11:42

Hallo Boeing Mirjan,

W*lfgang hat den Sachverhalt zutreffend und ausführlich beantwortet. Eine abschließende Antwort können Sie im Forum nicht erhalten, da weder feststeht ob eine Erwerbsminderung vorliegt noch zu welchem Zeitpunkt der Leistungsfall der Erwerbsminderung eingetreten ist.

4 Antworten

Kai-Uweam 28.11.2014 | 13:37
Sofern Sie tatsächlich erwerbsgemindert sind, kann sich hier ein anderer Abschlag ergeben. Genaueres kann hier pauschal im Forum allerdings nicht genannt werden.
KSCam 28.11.2014 | 14:00
Und ob Sie tatsächlich erwerbsgemindert sind oder ob Sie (wie bisher auch) grundsätzlich arbeiten können, auch das ist völlig offen. Schwerbehinderung ist völlig anders definiert als Erwerbsminderung. Was meinen Ihre Ärzte dazu? Meinen die, dass Sie so eingeschränkt sind, dass Sie auch leichte Arbeiten nur noch unter 3 Std. täglich bewältigen können? Ihr Plan kann aufgehen, es kann jedoch genauso sein, dass dadurch die Behörden völlig überflüssig beschäftigt werden.
W*lfgangam 28.11.2014 | 15:30
Hallo Boeing Mirjam, die AR/Schwerbeh. hätte bei Rentenbeginn 01.12.2014 einen Abschlag von 8,4 %. Für die EM-Rente gilt die gleiche 'Verschiebungsphase' (60-62 mit 10,8 % Abschlag bzw. 63-65 0 % Abschlag), eine EM-Rente mit zufälligem Beginn ab 01.12.2014 also auch 8,4 %. Da Sie bei der AR das 62. Lbj. noch nicht erreicht haben, könnten Sie vielleicht von der 'neuen' Zurechnungszeit bis 62 bei der EM-Rente profitieren - kann andererseits dadurch wieder kompensiert werden, dass ein deutlich früherer EM-Fall festgestellt wird, der Abschlag somit höher ausfällt (bis 10,8 %) und ggf. hohe letzte Beiträge gegen kleinere Werte aus der ZZ ausgetauscht werden. Der höhere Abschlag würde dann auch für die nachfolgende AR bestehen bleiben. „Zusätzlich“ bis zu 2,4 % Abschlag gegen eine mögliche ZZ bis nur August nächsten Jahres ...halte ich für keine gute Idee, da Rentenlotto spielen zu wollen. Natürlich können Sie sich 2 Probeberechnungen EM und AR zum gleichen Rentenbeginn anfordern (oder in der nächsten Beratungsstelle abholen, wenn Sie nicht in der Neujahrsschlange warten müssen), wird Ihnen aber auch nicht wirklich weiterhelfen, weil der med. Rentenfall/EM unbekannt ist. Wenn Sie es auf die Spitze treiben wollen, ziehen Sie ihren AR-Antrag zurück, bzw. deuten ihn einen EM-Antrag um, warten das Ergebnis ab. Wenn EM-Rente kleiner als AR, ziehen Sie den EM-Antrag innerhalb der Widerspruchsfrist zurück und lassen das ganze als AR erneut laufen. Natürlich würde das jetzt alles ein 'kleines Weilchen' dauern ...wenn Sie ein halbes Jahr auf Rente erst mal verzichten könnten/ggf. auch auf fehlende Betriebsrente – nur zu ...die Sachbearbeitung wäre für solch eine Herausforderung dankbar ;-) (Heute erlebt: EM-Antrag im Januar, Entscheidung/Ablehnung im Nov.) Gruß w.
Boeing Mirjamam 01.12.2014 | 13:23
Vielen Dank, anscheinend gibt es doch noch etwas.Wenn Jemand schwerbeh. ist und 35 Beitragsjahre hat, besteht bis zum Jahr 2023 ein Vertrauensschutz bezüglich der Abschläge. Leider kann man das jedoch nicht selbst bestimmen, ich bleibe deshalb bei der Altersrente. Vielen Dank und frdl. Grüße
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