Wenn die Zeit zwischen dem Abi und dem Studium 4 Kalendermonate nicht überschreitet, wird sie als Anrechnungszeit anerkannt. Wie bereits ausgeführt, können Sie auf die Anerkennung nicht verzichten. Wie sich sie zusätzliche Anrechnungszeit auswirkt, kann nur im Einzelfall ermittelt werden. In der Regel ist es jedoch besser eine Anrechnungszeit vorgemerkt zu bekommen, als eine Lücke im Versicherungsverlauf zu haben.