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Experten-Antwort

EM Rente und Anrechnungszeiten

von Josef24.08.2017 | 17:35
698 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Nachdem demnächst bei mir ein Antrag für EM-Rente unumgänglich ist habe ich mir eine Rentenauskunft zuschicken lassen. Da ich noch keine Kontoklärung durchgeführt habe weist mein Verlauf eine Lücke für die Zeiten des Studiums + Abiturs auf. Meine Frage nun: Haben diese Zeiten, verbucht als Anrechnungszeiten irgendeine Auswirkung auf die Berechnung meines Durchschnittseinkommen? Mit Anfang 30 verschlechtern diese beitragsfreie Zeiten doch erheblich den Schnitt, so dass der Betrag für die Zurechnungszeiten entsprechend niedrig ist. Die EM-Rente würde so unter 1/4 meines Verdienstes der letzen Jahre liegen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn die Zeit zwischen dem Abi und dem Studium 4 Kalendermonate nicht überschreitet, wird sie als Anrechnungszeit anerkannt. Wie bereits ausgeführt, können Sie auf die Anerkennung nicht verzichten. Wie sich sie zusätzliche Anrechnungszeit auswirkt, kann nur im Einzelfall ermittelt werden. In der Regel ist es jedoch besser eine Anrechnungszeit vorgemerkt zu bekommen, als eine Lücke im Versicherungsverlauf zu haben.

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2 Antworten

Realistam 24.08.2017 | 18:18
Selbst wenn die Schul- und Studienzeiten Ihre zu erwartende EM-Rente verringern würde(was aber erst die Berechnung ergibt), sind Sie verpflichtet Ihr Versicherungskonto vollständig und wahrheitsgemäß zu klären. Es handelt sich nicht um ein Wunschkonzert, in dem jeder seine Angaben machen kann, wie es ihm gerade gefällt.
chiam 24.08.2017 | 20:32
Bis zu acht Jahre der schulischen Ausbildung werden als Anrechnungszeit berücksichtigt. Sie verbessern den Schnitt (Gesamtleistungswert), indem sie nicht in den Nenner eingehen. Komplizierter wird es, wenn jemand neben der Schule bzw. dem Studium gearbeitet hat, es dürfte aber auch dann in jedem Fall zu einer Verbesserung führen.
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