Hallo Brigitte,
wie Schade schon geschrieben hat, wird eine EM-Rente nur dann ins Ausland gezahlt, wenn sie allein aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen festgestellt wurde und nicht etwa, weil der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt als verschlossen gilt.
Bei der Höhe der Rente kann es darauf ankommen, welche Staatsangehörigkeit Sie haben (werden) und ob im Verhältnis zu dem anderen Staat SV-Abkommen bestehen.
Das Beste wäre wirklich die konkrete Abstimmung mit Ihrem zuständigen RV-Träger.