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EM-Rente und auswandern

von Brigitte13.06.2008 | 11:37
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12 Antworten

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Hallo, darf man bei einer EM-Rente auch auswandern?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Brigitte,

wie Schade schon geschrieben hat, wird eine EM-Rente nur dann ins Ausland gezahlt, wenn sie allein aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen festgestellt wurde und nicht etwa, weil der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt als verschlossen gilt.

Bei der Höhe der Rente kann es darauf ankommen, welche Staatsangehörigkeit Sie haben (werden) und ob im Verhältnis zu dem anderen Staat SV-Abkommen bestehen.

Das Beste wäre wirklich die konkrete Abstimmung mit Ihrem zuständigen RV-Träger.

11 Antworten

Brigitteam 13.06.2008 | 12:08
z.B. nach Brasilien. Erhalte eine volle EM-Rente, arbeitsfähig 6-8 Stunden, was allerdings nie machbar wäre
Schadeam 13.06.2008 | 11:42
Auswandern darf jeder, ob die Rente aber weiterbezahlt wird, und wenn in voller Höhe, das kann aus Ihrer Frage nicht eindeutig geklärt werden. Schreiben Sie doch einen kurzen Brief an Ihren Rententräger, dann haben Sie es schriftlich. Bsp: ich will ab Oktober 2008 nach Usbekistan auswandern und werde die dt. Staatsangehörigkeit behalten / die usbekische annehmen. Wird die deutsche Rente voll weiterbezahlt? So einfach kommt man zu einer klaren Antwort, die dann für Ihren Einzelfall auch gültig ist. Und wenns dann so weit ist, reichen Sie die usbekische Postanschrift und die Bankverbindung nach.
Pauleam 13.06.2008 | 11:50
Ja. das dürfen Sie. Sie sollten aber auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger bescheid geben, da unter bestimmten Voraussetzungen die Rente gekürzt werden kann (z. B. FRG-Zeiten)
Schadeam 13.06.2008 | 12:56
6-8 Stunden am Tag? das hieße ja, Sie könnten theoretisch in Vollzeit arbeiten - wenn das so richtig ist, wäre das eine Arbeitsmarktsrente und die bekommen Sie bei Auswanderung nicht mehr. Haben Sie den Brief an die RV schon geschrieben?
Realistam 13.06.2008 | 13:37
Wenn Sie tatsächlich noch 6 - 8 Stunden täglich arbeiten können, wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Job-Suche! Bei diesem Leistungsvermögen beziehen Sie ganz offensichtlich eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Berufsunfähigkeit, die in Höhe einer vollen EM-Rente gezahlt wird, weil der Teilzeitarbeitsmarkt angeblich für Sie verschlossen ist. Aus Ihrem Rentenbescheid sollte allerdings klar hervorgehen, dass diese "Arbeitsmarktrente" grundsätzlich befristet wird. Schon alleine daran dürften Ihre Auswanderungspläne scheitern! (Es sei denn, Sie geben sich mit der halben EM-Rente zufrieden!)
Brigitteam 13.06.2008 | 14:21
Sorry, habe mich verschrieben 3 - 6 Stunden, bei einer sehkraft von 10 rechts und 20 Prozent links, 2 bandscheibenvorfälle, Einschränke der linklen Körpferhälft von der Schulter bis zum Fuß. Depressionen. Finde es schon merkwürdig, was der Internist da für ein Gutachten abgegeben hat. Meine Ärzte beantragen bei der Verlängerung eine volle EM-Rente ohne Einschränkungen. Lt. Gutachter könnte ich ja noch Briefumschläge einkuvertieren - IRONIE oder?
Realistam 13.06.2008 | 13:49
Bei einem VOLLSCHICHTIGEN Leistungsvermögen wird überhaupt keine Arbeitsmarktrente gewährt, sondern nur bei einem Leistungsvermögen von unter sechs Stunden! Haben Sie vielleicht irgendetwas falsch verstanden?
Realistam 13.06.2008 | 14:27
Nicht unbedingt "IRONIE"! Sofern es auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt tatsächlich berufliche Tätigkeiten gibt, die man zumindest theoretisch trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen ausüben kann, ist man nunmal NICHT vollständig erwerbsgemindert. Es gibt beispielsweise sogar völlig Erblindete Menschen, die ganztags Telefondienst verrichten können - und das sogar auch wollen! Seien Sie einfach froh, dass man Ihnen immerhin eine "Arbeitsmarktrente" bewilligt hat. So ein Glück hat nicht jeder!
Koppiam 13.06.2008 | 15:24
Sie kennen schon die scharfen Bestimmungen die Brasilien hat in Bezug auf Daueraufenthalt?
Rosannaam 13.06.2008 | 16:20
Hallo Brigitte, zunächst MÜSSEN Sie bei einer EM-Rente (insbesondere bei einer Arbeitsmarktrente) Ihr Auswanderungsvorhaben mit der zuständigen DRV abklären. Dies ist im Gegenteil zu einer Altersrente ZWINGEND notwendig! Denn 1. wie soll in Brasilien vom DEUTSCHEN RV-Träger Ihr Leistungsvermögen überprüft werden können? 2. stehen Sie dem DEUTSCHEN Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Ich denke mal, dass Sie - solange Sie die volle EM-Rente/Arbeitsmarktrente erhalten - mit ziemlichen Schwierigkeiten seitens des RV-Trägers rechnen müssen. Unter (m.E. verständlichen) Umständen erhalten Sie dann gar keine EM-Rente mehr. MfG Rosanna.
benedetto 17am 14.06.2008 | 14:02
der typische SOZIALSCHMAROTZER..... pfui.... benedetto 17
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