Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo marie,
die rückwirkende Anerkennung eines GdB von 60 hat keinen Einfluss auf Ihre bereits bewilligte Erwerbsminderungsrente. Weder erhöht sich der Rentenbetrag noch die von Ihnen einzuhaltende Hinzuverdienstgrenze.
Sofern Sie insgesamt 35 Versicherungsjahre aufweisen können und der GdB von 60 bei Rentenbeginn noch besteht, haben Sie die Möglichkeit bei Erreichen des für Sie maßgeblichen Lebensalters (60 + x) die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beanpruchen.
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