Ja, bitte unbedingt melden. Auch wenn der Rentenanspruch an sich eher nicht zur Disposition steht, so wird doch zumindest das Einhalten der Hinzuverdienstgrenzen nach § 96 a SGB VI geprüft. Bei ehrenamtlichen Bürgermeistern oder Beigeordneten hat es da schon öfter Probleme gegeben...
Es kommt auf die Höhe und das Wesen der Unkostenpauschale an. Es könnte sogar eine Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen eintreten.